Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

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Abfälle - Übersicht

Name Beschreibung
Altglas Altglas

Was

In den Sammelcontainer gehören Flaschen, Flacons und Trinkgläser, getrennt nach Farben.

Nicht in die Glassammlung gehören Blechverschlüsse, Korkzapfen, Porzellan, Ton, Steingut, Glühbirnen, Keramik, Umhüllungen aller Art und Flachglas (Fenster, Spiegel, etc.).

Wie

Nach Farben getrennt. Was nicht weiss oder braun ist, wird mit dem Grünglas gesammelt.

Wo

Sammelbehälter beim Kalchackermärit (Parkplatz), an der Aeschenbrunnmattstrasse 6, an der Ländlistrasse (Abzweigung zum Pumpwerk) und bei der Busendstation.

Werkstags und Samstag: 08.00 - 20.00 Uhr
Sonntag und Feiertage: geschlossen (Entsorgung verboten)

Altkleider/Textilien Altkleider/Textilien

Was

Bitte geben Sie nur gut erhaltene und saubere Kleider, Tisch-, Bett- und Haushaltwäsche, Vorhänge, Federbetten und Schuhe in die Sammlung.
Lumpen, zerrissene und verschmutzte Kleider sind in der wöchentlichen Kehrichtabfuhr zu entsorgen.

Wo

Die Sammelcontainer befinden sich beim Kalchackermärit (Parkplatz), an der Aeschenbrunnmattstrasse 6 und bei der Busendstation.

Altmetall Altmetall

Nächster Abfuhrtermin:
16.05.2024

Was

Erlaubt sind: Metalle aller Art wie Velos, Mopeds, Metall-Bettgestelle, Grobaluminium etc. Einzelstücke bis 30 kg Gewicht (max. 1.50 m lang, 1.00 m breit). Grössere und/oder schwerere Gegenstände sind entweder in Einzelstücke zu zerlegen oder anderweitig zu entsorgen.
Verboten sind: Grossmetallabfälle, Öfen, Haushaltaluminium, Weissblech, elektronische Geräte. Alte, nicht mehr brauchbare Haushaltgeräte sind, wenn möglich, den Lieferanten neuer Geräte zur Entsorgung zu übergeben, oder sind als Elektronikschrott zu entsorgen.

Wo

Material für die Sammlung ist jeweils ab 06.30 Uhr (aber nicht bereits am Vortag) an den gewohnten Kehrichtabfuhrstandorten bereitzustellen

Die Altmetallsammlung findet vierteljährlich statt. Für die genauen Daten erkundigen Sie sich bitte im Abfallkalender.

Altpneus Altpneus

Ausgediente Auto- und Motorradpneus sind durch Pneuhändler / Garagen der Wiederverwertung zuzuführen.

Aluminium/Weissblech Aluminium/Weissblech

Was

Erlaubt sind: Ausgespülte Konservendosen aus Weissblech und Aluminium (ohne Papier)
Verboten sind: Farb- und Spraydosen

Wie

Weissblech wird in speziellen Containern gesammelt. Die Konservendosen sind vor dem Einwurf durch den bereitgestellten Dosenwolf zu drehen bzw. flachgedrückt einzuwerfen.

Wo

Die Sammelcontainer befinden sich beim Kalchackermärit (Parkplatz), an der Aeschenbrunnmattstrasse 6, an der Ländlistrasse (Abzweigung zum Pumpwerk) und bei der Busendstation.

Batterien Batterien

Batterien / Akkus gehören nicht in den Hauskehricht, sie setzen bei der Verbrennung hochgiftige Schwermetalle frei.

Für Batterien / Akkus aller Art werden von div. Grossverteilern unentgeltliche Sammelstellen zur Verfügung gestellt. Auto- und sonstige Fahrzeugbatterien sind der Verkaufstelle zurückzugeben.

Elektronik-/Kühlgeräte Elektronik-/Kühlgeräte

Was

Haushaltgeräte, Kühl-, Klima- und Kompressorgeräte, Büro-, Telekommunikations und Informatikgeräte, Telefonapparate, Handys, Unterhaltungselektronik, Fotogeräte, Kameras (Video, Film), Spielwaren mit elektrischen und elektronischen Komponenten, Elektrowerkzeuge und Elektrogeräte des  Bau-, Garten- und Hobbymarktes sowie Leuchten und Leuchtmittel.
Leuchtstoffröhren gehören weder in den Hauskehricht noch in den Glas-Container. Ausnahme: Normale Glühlampen. Sie werden mit der wöchentlichen Kehrichtabfuhr entsorgt.

Wo

Alle Verkaufsstellen und bezeichnete Sammelstellen.

Die Cargo-Domizil-Stellen der Schweiz nehmen während den Bürostunden alte Geräte ebenfall gratis entgegen oder holen sie gegen eine Gebühr ab.
Entsorgungshof Stadt Bern
Fellerstrasse 13a, 3027 Bern
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.30 Uhr, Samstag, 08.00 - 15.00 Uhr

Es fällt eine Pauschale von CHF 5 pro Anlieferung an.

Weitere Entsorgungsmöglichkeit bei:
Entsorgungshof Hubelgut AG
Hubelgutstrasse 6
3048 Worblaufen
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag, 09.00 - 16.00 Uhr

Farben / Lacke Farben / Lacke

Annahmestelle für Farb- und Lackreste bis zu 5 kg Gewicht sowie Farb- und Spraydosen sind Drogerien oder, wo möglich, die ursprüngliche Verkaufsstelle.

Grössere Mengen können gegen Entgelt und gegen eine Grundpauschale pro Anlieferung von CHF 5.- den folgenden Entsorgungshöfen abgegeben werden:

Fellerstrasse
Fellerstrasse 13a
3027 Bern
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.30 Uhr / Samstag, 08.00 – 15.00 Uhr (vor Feiertagen bis 16.00 Uhr)

Schermen
Wölflistrasse 17
3006 Bern
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.30 Uhr / Samstag, 08.00 – 15.00 Uhr (vor Feiertagen bis 16.00 Uhr)

Grobsperrgut Grobsperrgut

Was

Abgeführt wird Grobsperrgut bis 30 kg Gewicht (max. 1.50 m lang, 1.00  m breit). Grössere und/oder schwerere Gegenstände sind zu verkleinern (in Einzelteile zerlegen, zerschneiden, -sägen, zusammenrollen und mit einer Schnur zusammenbinden etc.).
Erlaubt sind: Brennbares, sperriges Material, grössere Nichteisen Gegenstände wie Holz-Bettgestelle, Matratzen, Möbel, Teppiche, gebündelter Baumschnitt, Kunststoffobjekte und dergleichen, grössere leere Gebinde (z.B. Kessel).
Verboten sind: Bauschutt, Steine und Sonderabfälle
Gebrauchsgegenstände, welche sich noch in einem guten Zustand befinden, können auch einer der zahlreichen Hilfsorganisationen übergeben werden.

Wann

Das brennbare Grobsperrgut wird jeweils zusammen mit dem Haushaltskehricht am Montagvormittag abgeführt.
Material für die Sammlung ist jeweils ab 06.30 Uhr (aber nicht bereits am Vortag) an den gewohnten Kehrichtabfuhrstandorten bereitzustellen.

Je Einheit Sperrgutmarke notwendig (60 l)

Grüngut Grüngut

Nächster Abfuhrtermin:
28.03.2024

Was

Erlaubt  sind:  Kompostierbare  Abfälle aus  Küche  und  Garten.  Alle  organischen  Abfälle  wie  z.B.  Früchte-  und Gemüseabfälle,  Kaffeesatz  und  Teekraut,  Eierschalen,  Mist  von  Haustieren  (keine  Fleischfresser  und  nur  natürliche Streu),  Blumensträusse (ohne Bindedraht  und  Kunststoffe),  Topfpflanzen,  Gartenabraum,  Rasenschnitt,  Laub,  Baum-,  Strauch-  und Heckenschnitt, Dornen sowie  Weihnachtsbäume  (von  Wachs  und  Baumschmuck befreit).
Verboten sind: Speisereste und nicht kompostierbarer Hauskehricht wie z.B. Plastik,  Verpackungsmaterial,  inkl. sogenannte kompostierbare Kunststoffsäcke, Öle, Fette  etc.,  Katzen-  und  Hunde-WC, Neophyten, Unkraut  wie  Winden,  Blacken und  Disteln  sowie  kranke,  mit  Feuerbrand,  Gitterrost  etc.  befallene  Pflanzen, Asche,  behandeltes  Holz,  Steine  und Knochen sowie Häckselgut aus dem kostenlosen Häckseldienst der Gemeinde.

Wie

Material für die Sammlung ist jeweils  ab  06.30  Uhr  (aber nicht  bereits  am  Vortag)  an den  gewohnten  Kehrichtabfuhrstandorten  bereitzustellen.
Gebührenmarke  notwendig  (Jahresgebührenmarke  oder  Gebührenmarke für  eine  einmalige  Leerung  von  Containern  und  zur  Bereitstellung  von Einzelgebinden  bis max.  20  kg  und 1 m Länge)

Von März  bis  November wöchentlich,  Donnerstagvormittag. Von Dezember bis Februar alle  14  Tage,  Donnerstagvormittag. Für die Abfuhrtermine von Dezember bis Februar erkundigen Sie sich bitte im Abfallkalender.

Häckseldienst Häckseldienst

Nächster Abfuhrtermin:
09.04.2024

Unser Häckseldienst steht jeweils im Frühling und Herbst allen Interessierten zur Verfügung für die Zerkleinerung von gröberem Material wie Sträucher- und Baumschnitte.

Wir machen die Bevölkerung jedoch darauf aufmerksam, dass diese Dienstleistung pro Benützer und Häckselaktion nur während 20 Minuten gratis zur Verfügung gestellt wird. Nach Ablauf von 20 Minuten wird für jede weitere Minute ein Unkostenbeitrag von Fr. 2.50 berechnet. Das Inkasso des Unkostenbeitrages erfolgt gegen Quittung vor Ort durch die Wegmeister.

Wie

Das Häcksel-Material muss bis 07.00 Uhr in geordneten Haufen an gut zugänglichen Orten am Strassen- oder Trottoirrand bereitgestellt werden. Die Schnittstellen der Äste und Zweige müssen alle in dieselbe Richtung zeigen. Äste und Zweige dürfen einen Durchmesser von 8 cm nicht überschreiten und keine Dornen enthalten. Aus arbeitstechnischen Gründen kann das Häckselgut nicht direkt in Gefässe und dgl. abgefüllt, sondern lediglich auf den Boden gehäckselt werden.
Das gehäckselte Material muss durch den Bereitsteller zurückgenommen werden und darf nicht über die ordentliche Grünabfuhr abgeführt werden. Achten Sie darauf, dass das Häckselgut nicht mit Fremdmaterial wie Steine, Metall, Schnüre, etc. vermischt ist. Die Messer der Häckselmaschine werden sonst beschädigt. Nicht ordnungsgemäss platziertes Häckselmaterial wird von den Gemeindeangestellten nicht verarbeitet.

Wann

Die Anmeldung zum Häckseldienst erfolgt über das Onlineformular oder über die Telefonnummer 031 306 64 60.

Kaffeekapseln aus Aluminium Kaffeekapseln aus Aluminium

Was

In die speziell gekennzeichneten Sammelcontainer dürfen nur gebrauchte Kaffee- und Teekapseln aus Aluminium entsorgt werden.

Wo

Die Sammelcontainer befinden sich an der Aeschenbrunnmattstrasse 6 und bei der Busendstation.

Kehricht Kehricht

Nächster Abfuhrtermin:
30.12.2024

Was

Abgeführt werden nicht wiederverwertbare Abfälle aus Haushalt und Garten (inkl. Weihnachtsbäume, von Wachs und Baumschmuck befreit) sowie Wohn-, Aufenthalts- und Büroräumen gewerblicher und  industrieller Betriebe, sofern sie in den vorgeschriebenen Kehrichtbehältern Platz finden und nicht sperrig sind.
Erlaubt sind: Brennbare Abfälle aus Haushalt und Wohnraum.
Verboten sind: Abfälle, welche mit Separatsammlungen entsorgt werden.

Wie

Eine Gebührenmarke ist notwendig. Material für die Sammlung ist jeweils ab 06.30 Uhr (aber nicht bereits am Vortag) an den gewohnten Kehrichtabfuhrstandorten bereitzustellen. Die mit einer Gebührenmarke versehenen Abfallsäcke können auch in einem maschinell leerbaren Container bereitgestellt werden.

Der Kehricht wird während des ganzen Jahres jeweils am Montagvormittag (ausgenommen Feiertage) abgeholt.

Korken Korken

In der Region Bern können Korken bei den folgenden Sammelstellen abgegeben werden:

Im Foyer, Gemeindeverwaltung, Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten bei Bern

Öffnungszeiten:

Mo: 07.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr 

Di bis Do: 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr 

Fr: 08.00 - 15.00 Uhr

Öle / Fette Öle / Fette

Öle und Fette werden durch eine Spezialfirma entsorgt.

Was

Erlaubt sind: Speise- und Frittieröle, Motorenöle, Emulsionen, Bohr- und Schneideöle, Fette
Verboten sind: Benzin, Petrol, Spiritus, Gifte, Säuren, Laugen, Farben, Lösungsmittel usw. Übergabe an Apotheken und Drogerien.
Speiseöl und Mineralöl sind immer getrennt zu sammeln.

Wo

Die Altölsammelstelle befindet sich im Flüeli oberhalb der Neubrücke.


 

Papier und Karton Papier und Karton

Nächster Abfuhrtermin:
03.04.2024

Was

Erlaubt sind: Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Papiersäcke, saubere Früchte- und Gemüsekartons, Eierkarton, Schachteln aus Graukarton und Wellpape, Bücher, unverschmutzte, unbeschichtete, bedruckte Kartonschachteln mit Recyclingzeichen und Fentercouvert.
Verboten sind: Waschmittelboxen, Pizzaschachteln, Futtersäcke, beschichtetes Papier, Milchbeutel, Holzwolle, Plastik- und Kunststoffteile, Servietten, Taschentücher, Haushaltspapier und Aktenordner.

Wie

Gebündelt und doppelt verschnürt, in offenen und einmal verschnürten Papiertragtaschen oder verschnürten Kartonkisten (keine Bereitstellung in Plastik- und Futtersäcken). Das lose Papier kann auch in einem maschinell leerbaren Container bereitgestellt werden.

Die Papiersammlung findet alle 14 Tage am Mittwochvormittag statt. Für die genauen Daten erkundigen Sie sich bitte im Aballkalender.

PET-Flaschen PET-Flaschen

Was

Pet-Getränkeflaschen sind den Verkaufsstellen zurückzubringen, welche sie zur Entsorgung weiterleiten. Grundsätzlich gilt: Zurück, wo gekauft!

Wo

Die Sammelcontainer befinden sich im Kalchackermärit (Migros), an der Aeschenbrunnmattstrasse 6, an der Ländlistrasse (Abzweigung zum Pumpwerk) und bei der Busendstation.

Sammelstellen Grossverteiler (Migros) Sammelstellen Grossverteiler (Migros)

Die Sammelcontainer befinden sich im Kalchackermärit (Migros).

PET-Getränkeflaschen, Plastikflaschen, Rahmbläser-Kapseln, Wasserfilter-Kartuschen, Leuchtmittel, CD/DVD und Batterien.

Sonderabfälle Sonderabfälle

Für weitere Sonderabfälle aus Haushaltungen organisiert die Gemeinde periodische Sammelaktionen (s. separate Publikationen).

Was

Erlaubt sind: Farben und Lacke, Klebstoffe, Harze, Reinigungsmittelreste, Lösungsmittel, Mineralöle, Speiseöle und Fette, Emulsionen, Fotochemikalien, Säuren, Laugen, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Chemikalien, unbekannte Rückstände, Batterien / Bleiakkumulatoren, Spraydosen, Röntgenfilme.
Verboten sind: Tierkadaver, Munition, Sprengstoffe, radioaktive Abfälle, allgemein häusliche oder kompostierbare Abfälle, Altmetalle sowie Sonderabfälle aus Gewerbe und Industrie.

Wie

Die Abfälle auf keinen Fall zusammenleeren, sondern möglichst in der Originalverpackung zur Sammelstelle bringen.

Tierkadaver Tierkadaver

Was

Tierkörper von Haus-/Kleintieren bis 200 kg

Wo

Tierkörpersammelstelle im Tierspital Bern
Institut für Tierpathologie
Länggassstrasse 122a

Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 08.30 – 11.30 und 13.00 – 15.00 Uhr / Samstag, Sonn- und Feiertage 08.00 – 09.00 Uhr
Info-Telefon: 031 631 27 81

 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
Energiestadt Bremgarten