06.06.2019
Verkauf von Motorfahrrad- und E-Bike-Kontrollmarken
Bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Präsidiales, können Motorfahrrad- und E-Bike-Kontrollmarken für das aktuelle Versicherungsjahr bezogen werden. Die Kontrollmarken sind je-weils bis 31. Mai des Folgejahres gültig.
Neulenker können bei der Gemeindeverwaltung die Kontrollmarke sowie das Kontrollschild be-ziehen. Für die Erneuerung der Kontrollmarke sowie für die erstmalige Eintragung mit Kontroll-schild benötigt die Gemeindeverwaltung den Fahrzeugausweis.
Die Gebühren betragen:
Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag
Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74