Aktualisierung der Ortsplanung - Anpassung Art. 5, 2. öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat vom 18. März bis 17. April 2020 die Aktualisierung der Ortsplanung aufgelegt.
Im Verlaufe des Geschäftes hat sich noch eine Anpassung von Art. 5 Abs. 2 lit j aufgedrängt. Die Änderung des Artikels wird nun gestützt auf Art. 60 Kantonales Baugesetz (BauG) zur 2. öffentlichen Auflage gebracht:
Änderungen Baureglement Art. 5 Abs. 2 lit j
Erläuterungsbericht nach Art. 47 PRV
Die Änderung von Art. 5 Abs. 2 lit j liegt während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Bau und Betriebe, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Auflagefrist: 7. Oktober bis 5. November 2020
Die Änderung von Art. 5 und der Erläuterungsbericht sind auch auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.
Innert der Auflagefrist kann gegen die 2. Auflage betr. die Änderung von Art. 5 Abs. 2 lit. j bei der Gemeindeverwaltung zuhanden des Gemeinderates schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Bremgarten bei Bern, 7. Oktober 2020 Der Gemeinderat
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