02.08.2018
Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern hat sich trotz der punktuellen Niederschläge am 1. August nicht entspannt. Deshalb gelten die bestehenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe weiterhin.
Im Verwaltungskreis Bern-Mittelland gilt auf Grund der aktuellen Lage absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe ist das Entfachen von Feuern untersagt.
Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.
Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag
Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten
7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend
Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74