06.09.2017
Solaranlagen sind erwünscht, jedoch nicht in jedem Falle bewilligungsfrei. Gemäss Artikel 32a Absatz 3 der eidg. Raumplanungsverordnung (RPV) müssen Solaranlagen, die nicht der Baubewilligungspflicht unterstehen, vor der Installation der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde gemeldet werden. Es sind die Kantonalen Richtlinien über solche Anlagen zu beachten. Neue Solaranlagen sind also melde- oder baubewilligungspflichtig.
Je nach Fall ist für vermeintlich baubewilligungsfreie Anlagen trotzdem eine Baubewilligung nötig. Bewilligungspflichtig in jedem Fall sind Anlagen auf Häusern des Ortsbildinventars oder aufgeständerte Solaranlagen. Via Meldeformular muss die Gemeinde über bereits erstellte Anlagen informiert werden. Deshalb wird empfohlen, eine geplante Anlage vorgängig mit der Bauverwaltung zu besprechen.
Das Meldeformular für Solaranlagen (MfS) von der kantonalen Verwaltung kann beim Fachbereich Bau und Betriebe bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.
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