Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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AHV, IV, EL, Kontenauszüge, Versichertenausweis

  • AHV-Zweigstelle
  • IV-Rente
    Eine Invalidenrente wird nur gewährt, wenn eine Eingliederung nicht oder nur beschränkt möglich ist. Eine Invalidenrente kann frühestens ab dem 18. Altersjahr ausgerichtet werden. Die Renten sind abgestuft in viertels-, halbe-, dreiviertels- und ganze IV-Renten.
    Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    Betreuungsgutschriften
    Betreuungsgutschriften werden Personen angerechnet, die sich um pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt kümmern. Die Betreuungsgutschrift entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente im Zeitpunkt des Rentenanspruchs. Die Betreuungsgutschriften müssen jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnkantons geltend gemacht werden.
    Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    Ergänzungsleistungen
    Ergänzungsleistungen können Personen erhalten, die einen Anspruch auf eine AHV-Rente (auch bei Vorbezug), Witwen-/Witwerrente, eine halbe oder ganze IV-Rente haben oder ein IV-Taggeld während mindestens 6 Monaten beziehen.
    Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    Rückerstattung der Krankheitskosten (EL)
    Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.


    Hilflosenentschädigung
    In der Schweiz wohnhafte Alters- und IV-Rentner/innen erhalten eine Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass sie in schwerem, mittlerem oder leichtem Grade hilflos sind. Die Hilflosigkeit muss ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert haben und es darf kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfall- oder Militärversicherung bestehen.
    Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    IK-Auszug
    Es empfiehlt sich, alle 4 Jahre kostenlos einen IK-Auszug über die abgerechneten AHV-Beiträge zu bestellen.
    Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    Bestellung Versichertenausweis
    Information und Formular finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kanton Bern

     

    Einkommensteilung/Splitting
    Information und Formular finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     


 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
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