Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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AHV-Beiträge als SE, AG, AN, ANOBAG, Kinderzulagen

  • AHV-Zweigstelle
  • AHV-Beiträge als Selbstständigerwerbende
    Als sozialversicherungsrechtlich selbstständigerwerbend gelten Frauen und Männer, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen. Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbstständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für die jeweilige Tätigkeit. Es kann durchaus sein, dass die gleiche Person für eine andere Tätigkeit als unselbstständigerwerbend beurteilt wird.
    Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    AHV-Beiträge als Arbeitnehmer/in
    Alle erwerbstätigen Personen müssen von ihrem Lohn AHV-Beiträge entrichten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen je die Hälfte. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach zurückgelegtem 17. Altersjahr und endet mit dem ordentlichen Rentenalter. AHV-Rentner/innen bezahlen nach Abzug des Freibetrages ebenfalls AHV-Beiträge.
    Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    AHV-Beiträge als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber ANOBAG
    Arbeitnehmer/innen mit einem ausländischen Arbeitgeber, der nicht in der schweizerischen AHV erfasst ist, bezahlen die AHV-Beiträge als ANOBAG.
    Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    AHV-Beiträge als Arbeitgeber
    Jeder Arbeitgeber hat sich einer Ausgleichskasse anzuschliessen und Beiträge zu entrichten.
    Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.

     

    Vereinfachtes Abrechnungsverfahren - Anmeldung bei AHV
    Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
     

    Kinderzulagen
    Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
    Familienzulagen


 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
Energiestadt Bremgarten