Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Die Gemeinde an den Aareschlaufen

Willkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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Wilkommen in Bremgarten bei Bern
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  • Grobsperrgut
  • Nicht verwertbare Abfälle; brennbar
  • Was

    Abgeführt wird Grobsperrgut bis 30 kg Gewicht (max. 1.50 m lang, 1.00  m breit). Grössere und/oder schwerere Gegenstände sind zu verkleinern (in Einzelteile zerlegen, zerschneiden, -sägen, zusammenrollen und mit einer Schnur zusammenbinden etc.).
    Erlaubt sind: Brennbares, sperriges Material, grössere Nichteisen Gegenstände wie Holz-Bettgestelle, Matratzen, Möbel, Teppiche, gebündelter Baumschnitt, Kunststoffobjekte und dergleichen, grössere leere Gebinde (z.B. Kessel).
    Verboten sind: Bauschutt, Steine und Sonderabfälle
    Gebrauchsgegenstände, welche sich noch in einem guten Zustand befinden, können auch einer der zahlreichen Hilfsorganisationen übergeben werden.

    Wann

    Das brennbare Grobsperrgut wird jeweils zusammen mit dem Haushaltskehricht am Montagvormittag abgeführt.
    Material für die Sammlung ist jeweils ab 06.30 Uhr (aber nicht bereits am Vortag) an den gewohnten Kehrichtabfuhrstandorten bereitzustellen.

    Je Einheit Sperrgutmarke notwendig (60 l)

 
 

Öffnungszeiten

Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag

Gemeindeverwaltung Bremgarten
Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten


7.30 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 11.30 Uhr
8.00 bis 15.00 Uhr durchgehend

Tel.: 031 306 64 64
Fax: 031 306 64 74

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
 
 
Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
 
 
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