Wer sich für länger als drei Monate in einer Gemeinde aufhält, ohne die Voraussetzung der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich in dieser Gemeinde zum Aufenthalt an. Dazu benötigt man von der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde einen Heimatausweis. Der Heimatausweis ist in der Regel für ein Jahr gültig. Damit der Heimatausweis ausgestellt werden kann, benötigen wir folgende Angaben:
Name und Vorname
Geburtsdatum
Wohnadresse
Auswärtige Adresse
Gebühr CHF 20 (bei Abholung) Gebühr CHF 25 (bei Kartenzahlung oder mit Rechnung
Sobald der Wochenaufenthalt in der anderen Gemeinde beendet ist, hat man sich bei der Aufenthaltsgemeinde abzumelden und den Heimatausweis der Wohnsitzgemeinde zurückzubringen.
Das Ehevorbereitungsverfahren dient der administrativen Vorbereitung der Trauung. Es findet in Anwesenheit beider Brautleute statt. Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Es informiert Sie, welche Dokumente nötig sind, und vereinbart mit Ihnen einen Termin.
Voraussetzungen für die Eheschliessung:
Braut und Bräutigam haben das 18. Altersjahr vollendet und sind urteilsfähig.
Falls die Braut oder der Bräutigam nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, muss sie oder er ihren/seinen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz während des Vorbereitungsverfahrens und bis zur Trauung nachweisen.
Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Halbgeschwister dürfen einander nicht heiraten.
Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.
Die Ausstellung eines Familienausweises ist für ausländische oder eingebürgerte Personen nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z. B. Eheschliessung oder Geburt eines Kindes) hatten. Das Dokument beinhaltet die Personendaten ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz und ist nur unter der Bedingung vollständig, dass alle ausländischen Zivilstandsereignisse gemeldet worden sind.
Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht.
Den Personenstandsausweis bestellen schweizerische Staatsangehörige beim Zivilstandsamtdes Heimatortes. Die Bestätigung über den registrierten Personenstand bestellen ausländische Staatsangehörige beim Zivilstandsamt des Wohnortes.
Diese Bestätigung kann erst nach der Vaterschaftsanerkennung bestellt werden. Möchten Sie ein Kind vor- oder nachgeburtlich anerkennen, wenden Sie sich bitte an Ihr Zivilstandsamt.
Die Bestätigung einer Kindesanerkennung muss beim Zivilstandsamt des Anerkennungsortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden.
Beim Spitaleintritt sind folgende Unterlagen zu Handen des Zivilstandsamtes abzugeben:
Familienausweis oder Heiratsurkunde (Original)
Ausländerausweis und Pässe (Fotokopien möglich)
Das Kind wird vom Aufnahmebüro des Spitals direkt beim Zivilstandsamt angemeldet. Ist die Geburt nicht im Spital erfolgt, so sind zur Anzeige der Geburt innert 3 Tagen in folgender Reihenfolge verpflichtet: der Ehemann, die Hebamme, der Arzt, jede andere bei der Geburt anwesende Person und schliesslich die Mutter selbst. Die im Kanton Bern geborenen Kinder werden daraufhin vom Zivilstandsamt ins Geburtsregister eingetragen
Die Geburtsurkunde (auch Geburtsschein genannt) wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes ausgestellt. Eine Geburtsurkunde kann verlangt werden:
bei Eheschliessung, Einbürgerung, Adoption, Kindesanerkennung
bei Grenzübertritt auf Verlangen der Zollbehörden
für die Ausrichtung von Familienzulagen auf Verlangen des Arbeitgebers
bei der Anmeldung für die Schule
auf Anfrage der Zivilstandsbehörden Ihres Geburtslandes, wenn Sie Ausländerin oder Ausländer sind und in der Schweiz geboren wurden.
Erforderliche Dokumente und Kosten Um Ihre Geburtsurkunde zu erhalten, müssen Sie Ihren Identitätsausweis vorlegen und eine Zustelladresse angeben. Eine Geburtsurkunde kostet 30 Franken (+ Versandkosten). Möchten Sie die Geburtsurkunde für jemand anderen bestellen, so brauchen Sie zusätzlich eine Vollmacht und eine Kopie des Identitätsausweises dieser Person. Keine Vollmacht brauchen Sie hingegen, wenn Sie die Geburtsurkunde Ihres noch nicht volljährigen Kindes bestellen möchten.
Bestellung einer Geburtsurkunde Sie erhalten Ihre Geburtsurkunde beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsortes.
Die Internationale Geburtsurkunde CIEC ist 5-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch) Die Geburtszeit können Sie beiden Geburtsurkunden entnehmen. Für Geburten vor dem 06.12.2004 können nur internationale Geburtsurkunden erstellt werden. Geburtsurkunden müssen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht des Wohn- oder Heimatortes) bestellt werden.
Die internationale Todesurkunde CIEC ist 5-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, englisch, spanisch). Für Todesfälle vor dem 06.12.2004 können nur internationale Todesurkunden ausgestellt werden.
Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich bei uns persönlich abmelden. Wir benötigen dafür die neue Wohnadresse im Ausland sowie die Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.
Kurzer Auslandaufenthalt (weniger als 1 Jahr) mit Rückkehr nach Bremgarten bei Bern: Es erfolgt keine Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.
Ausländische Staatsangehörige haben Ihren Ausländerausweis abzugeben.
Aufenthaltsbewilligung beantragen Für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung kontaktieren Sie bitte die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde.
Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Das Gesuch um Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung kann frühestens drei Monate und spätestens zwei Wochen vor Ablauf bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Dazu müssen der Ausländerausweis, ein gültiger Pass (gültig mindestens drei Monate über das Verfalldatum des Ausländerausweises) und (sofern vorhanden) die Verfallsanzeige des kantonalen Migrationsamtes mitgebracht werden.
Sie möchten in die Schweiz zurückkehren? Sie müssen Zollformalitäten und Administratives erledigen, aber auch eine Stelle und eine Wohnung suchen, den Sozialversicherungen beitreten usw.
Schön, haben Sie Bremgarten bei Bern Wohngemeinde gewählt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns an. Sie können sich entweder persönlich bei uns am Schalter oder via eUmzugCH (Wegzug, Zuzug, Umzug) anmelden.
Zur Anmeldung benötigen Schweizer Staatsangehörige folgende Unterlagen:
Ausweis (ID, Pass)
Erklärung über die elterliche Sorge (falls nicht verheiratet)
Anmeldegebühr von Fr. 20.00 pro volljährige Person
Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder anmelden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut ausüben. Sie benötigen für die Anmeldung eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Wohnungswechsel einverstanden ist.
Gemäss Reglement und Verordnung über die Hundetaxe der Gemeinde Bremgarten bei Bern ist für jeden gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten.
Die Hundetaxe beträgt CHF 100 pro Jahr.
Die jährliche Hundetaxe wird im August für das laufende Jahr in Rechnung gestellt.
Stichtag ist der 1. August.
Nach dem Stichtag (1. August) angeschaffte Hunde sind für das laufende Jahr nicht mehr taxpflichtig.
Für Hunde, welche nach dem Stichtag 1. August verstorben sind, ist die volle Jahrestaxe geschuldet.
Für Hunde, welche vor dem Stichtag 1. August verstorben sind, ist für das laufende Jahr keine Taxe geschuldet.
Mit der Abschaffung der obligatorischen Tollwutschutzimpfung wird die Hundekontrollmarke nicht mehr jährlich neu geprägt. Die Marke ist am Halsband des Hundes anzubringen. Bei Verlust der Marke kann diese bei der Gemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 5 ersetzt werden. Hundehalter, die neu in unsere Gemeinde gezogen sind oder deren Hund verstorben ist, ersuchen wir, dies sofort zu melden.
Hundedatenbank AMICUS Die Wohnsitzgemeinde ist dafür zuständig, Ersthundehalter/innen bei AMICUS zu erfassen. Dieser Schritt erfolgt vor der Übernahme eines Hundes. Nach Erfassung der Personalien wird dem/der Hundehalter/in eine Identifikationsnummer zugewiesen. Mit Hilfe dieser Personen-ID kann der Tierarzt in einem weiteren Schritt den Hund erfassen. Weiter haben Hundehalter/innen die Möglichkeit, die Daten über sich sowie ihr(e) Tier(e) einzusehen und E-Mailadresse und Telefonnummern zu ändern. Für das Login bei AMICUS gelten die gleichen Daten wie zuvor bei ANIS.
Verordnung Förderbeiträge Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
Der Gemeinderat setzt per 1. September 2021 die Verordnung über Förderbeiträge Erneuer-bare Energien und Energieeffizienz in Kraft, die er Anfang Juni beschlossen hat.
Mit den jährlichen finanziellen Mitteln im Rahmen von rund CHF 30'000 unterstützt die Gemeinde Projekte, die der Energieeffizienz und dem Ausbau von erneuerbaren Energien dienen und nachhaltig sind. Die Mittel kommen aus der Verbrauchsabgabe für Gas und einem durch den Gemeinderat gesprochenen Zusatzkredit.
Die Verordnung und die dazugehörenden Beitrags- und Auszahlungsgesuche sind auf der Homepage der Gemeinde unter Rubrik Reglemente aufgeschaltet, bzw. können über die Gemeindeverwaltung per Mail prsdls3047ch oder telefonisch 031 306 64 64 bezogen werden.
Die Förderbeiträge kurz zusammengefasst: Bedingungen sind positive Förderbescheide von pronovo (für Fotovoltaik-Anlagen) bzw. des kantonalen Förderprogrammes und eine Gesuchseinreichung vor Inangriffnahme der Arbeiten.
Fotovoltaik-Anlagen, je nach Leistung bis max.
CHF 3'000
GEAK plus, Pro Liegenschaft
CHF 300
Gebäudesanierung über Minergie und Plusenergie, Zertifikat
CHF 1'500
Gebäudesanierung nach GEAK-Klassen
CHF 1'500
Heizungsersatz Öl/Elektroheizung durch Wärmepumpe bzw. Holzheizung
CHF 1'500
Heizungsersatz Öl/Elektroheizung durch Anschluss an Wärmekollektiv oder Wärmeverbund
Nebst den Sportanlagen können auf schriftliches Gesuch hin in der unterrichtsfreien Zeit die folgenden Räumlichkeiten gemietet werden:
Schulanlagen:
Aula UST
Gruppenraum UST Anbau Nord EG
Gruppenraum UST Anbau Nord OG
Schulküche UST
Singsaal OST
Gruppenraum OST, Chutzenstr. 7, 1.OG
Bildnerisches Gestalten OST
Gruppenraum OST, Chutzenstr. 9, 1. OG
Turnhallenbelegungen Unterstufe und Oberstufe an Sonntagen
2025 12. Januar 16. Februar 16. März 27. April 25. Mai 14. September 19. Oktober (belegt UST/OST/Gard. Bremgartenlauf) 26. Oktober 16. November 14. Dezember
Kontrolluntersuchungen: Die Kosten der jährlich einmal stattfindenden Kontrolluntersuchungen werden von der Gemeinde übernommen.
Behandlungskostenbeiträge: Die Gemeinde leistet auf Gesuch hin Beiträge an Zahnbehandlungskosten von Kindern, deren Eltern bescheidene Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufweisen.
Die Pilzkontrolle für die Gemeinden Bremgarten, Kirchlindach, Meikirch und Wohlen wird jeweils von Anfang August bis Ende Oktober im Unterstufenschulhaus, Kalchackerstrasse 16, durchgeführt, und zwar jeweils Mittwoch, Samstag und Sonntag, von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Ausserhalb der angegebenen Öffnungszeiten kann das Pilzgut nach telefonischer Voranmeldung zur Kontrolle vorgewiesen werden (siehe externer Link):
Das Pilzgut ist nach Arten getrennt vorzuweisen! Die im Kanton Bern gesetzlich erlaubte Sammelmenge beträgt max. 2 Kilo pro Person und Tag. Das Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten. Pilze, die nicht für den Eigengebrauch verwendet werden (Verkauf) benötigen eine Verkaufsbewilligung einer amtlichen Pilzkontrollstelle.
Ergebnisse Wasserkontrolle Bezug Trinkwasser: Das Trinkwasser der öffentlichen Wasserversorgung stammt nicht etwa aus einer eigenen Quelle, sondern wird von der Wasserverbund Region Bern AG aus dem unteren Emmental, dem Aaretal, dem Schwarzenburgerland und dem Scherlital via Leitungsnetz der Stadt Bern geliefert.
Qualität Trinkwasser: Mitte Oktober 2024 hat das kant. Laboratorium Bern Trinkwasserproben aus der Wasserversorgung Bremgarten kontrolliert. Der Untersuchungsbericht hat gezeigt, dass die Qualität des Trinkwassers der Wasserversorgung den Anforderungen der Eidg. Lebensmittelgesetzgebung entspricht und bakteriologisch einwandfrei ist.
Wasserhärte: Die Wasserhärte der Wasserversorgung Bremgarten beträgt an den beiden Entnahmestellen 21.9 franz. Härtegrad. Wasser mit einer Härte von 15-25 wird als mittelhart bezeichnet, über 25 spricht man von ziemlich hartem Wasser. Zur Schonung unserer Gewässer wird dringend empfohlen, die Waschmittel entsprechend der Wasserhärte zu dosieren.
Nitratgehalt: Der Nitratgehalt beträgt 4.5 und 4.6 mg/Liter (Toleranzwert 40 mg).
Ab dem 1. Januar 2013 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Kanton Bern und nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde. Das für Bremgarten zuständige RAV Bern West befindet sich am Lagerhausweg 10, 3018 Bern.
Wer arbeitslos wird, sollte sich so rasch als möglich beim RAV anmelden, aber spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit und folgende Unterlagen mitnehmen:
Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein oder Ausländerausweis)
aktuelle Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Diplome)
Auf folgender Internet-Seite finden Sie zusätzliche Informationen und Tipps für Ihre Stellensuche und für die Anmeldung beim RAV:
AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige Die AHV-Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach zurückgelegtem 20. Altersjahr und endet mit dem ordentlichen Rentenalter. Wird die AHV-Beitragspflicht nicht über Lohnbeiträge oder Beiträge als Selbstständigerwerbende entrichtet, müssen die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlt werden. Solange Taggelder der Arbeitslosenkasse ausgerichtet werden, sind die AHV-Beiträge bezahlt. Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Information Auslandaufenthalt Eine Person, die ins Ausland geht, ohne sich dort an einem bestimmten Ort niederzulassen und ohne eine Erwerbstätigkeit auszuüben, kann bei der schweizerischen AHV Beiträge abrechnen, indem sie sich vor der Abreise bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausgleichskasse meldet. Bis zu ihrer Rückkehr wird sie als Nichterwerbstätige erfasst werden.
Informations- und Auskunftsstelle rund um die Frühe Kindheit
Informieren – vermitteln – vernetzen: Wohlen, Kirchlindach, Frauenkappelen, Bremgarten, Meikirch, Mühleberg Familien erfüllen zentrale Aufgaben für ein gelingendes Zusammenleben in der Gesellschaft. Um Eltern nach Bedarf bei der Förderung der emotionalen, motorischen, sprachlichen, sozialen und kognitiven Entwicklung ihrer Kinder bis zum Kindergarteneintritt zu unterstützen, gibt es vielfältige Angebote. Alle Kinder sollen gut auf den Kindergarteneintritt vorbereitet sein und von Anfang an profitieren können. Die Fachstelle informiert rund um die Frühe Kindheit (0-4 Jahre), vermittelt Unterstützungsangebote und organisiert Veranstaltungen für Eltern und Fachleute. Download: Fachstellenflyer PDF
Aufgaben
informiert Familien mit Kindern im Vorschulalter mit besonderen Bedürfnissen.
vermittelt geeignete Angebote im Bereich Früher Förderung.
vernetzt Fachpersonen der Angebote im Bereich Früher Förderung untereinander und pflegt mit ihnen einen Austausch zu aktuellen Themen.
initiiert und plant neue Angebote und Anlässe zu aktuellen Themen im Bereich Früher Förderung.
Themen
Einschulungsanlässe
Information und Beratung von Familien
Information zu Angeboten der frühen Förderung
Hausbesuchsprogramm plus (MVB)
Kommunale Netzwerke
Regionale Vernetzung
Beratung von Fachpersonen
Regionale Anlässe
Zielgruppe
Die Informations- und Auskunftsstelle wendet sich an:
Familien
Fachpersonen
Behörden
Kontakt Regionale Fachstelle Kind und Familie Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen b. Bern 031 828 81 66 Leitung: Udo Allgaier
IV-Rente Eine Invalidenrente wird nur gewährt, wenn eine Eingliederung nicht oder nur beschränkt möglich ist. Eine Invalidenrente kann frühestens ab dem 18. Altersjahr ausgerichtet werden. Die Renten sind abgestuft in viertels-, halbe-, dreiviertels- und ganze IV-Renten. Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Betreuungsgutschriften Betreuungsgutschriften werden Personen angerechnet, die sich um pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt kümmern. Die Betreuungsgutschrift entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente im Zeitpunkt des Rentenanspruchs. Die Betreuungsgutschriften müssen jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnkantons geltend gemacht werden. Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen können Personen erhalten, die einen Anspruch auf eine AHV-Rente (auch bei Vorbezug), Witwen-/Witwerrente, eine halbe oder ganze IV-Rente haben oder ein IV-Taggeld während mindestens 6 Monaten beziehen. Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Hilflosenentschädigung In der Schweiz wohnhafte Alters- und IV-Rentner/innen erhalten eine Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass sie in schwerem, mittlerem oder leichtem Grade hilflos sind. Die Hilflosigkeit muss ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert haben und es darf kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfall- oder Militärversicherung bestehen. Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
IK-Auszug Es empfiehlt sich, alle 4 Jahre kostenlos einen IK-Auszug über die abgerechneten AHV-Beiträge zu bestellen. Weitere Information und Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
AHV-Rente Der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt am ersten Tag des folgenden Monates nach zurückgelegtem 65. Altersjahr für Männer, 64. Altersjahr für Frauen. Die Rentenanmeldung muss mindestens 4 Monate vor Rentenbeginn bei der Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der zuletzt Beiträge entrichtet wurden. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Erziehungsgutschriften Bei der Berechnung der Altersrente kann einer versicherten Person für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren betreute, eine Erziehungsgutschrift angerechnet werden. Sie entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente. Bei verheirateten Personen wird die Gutschrift während der Ehe je zur Hälfte aufgeteilt.
Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen.
Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.
Sie können die entsprechenden Formulare bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder direkt im Internet herunterladen.
Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben.
Feuerungskontrolle Alle privaten und öffentlichen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in der Gemeinde Bremgarten bei Bern müssen aufgrund von eidgenössischen und kantonalen Vorschriften periodisch kontrolliert werden.
Feuerungskontrolleur der Gemeinde ist Alain Baeriswyl, Kaminfegermeister, Wohlen bei Bern, 031 829 30 14.
Die kostendeckenden Gebühren werden nach Verursacherprinzip durch die Gemeinde den Heizungseigentümern verrechnet.
Stromversorgung Bei Störungen im Energienetz oder Fragen betreffend der An- oder Abmeldung für den Strombezug wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse:
Gas Die Gasversorgung in Bremgarten wird durch die Firma Energie Wasser Bern gewährleistet. Bei allfälligen Fragen bitten wir Sie, direkt mit dem Unternehmer in Kontakt zu treten. ewb Energie Wasser Bern Monbijoustrasse 11 Postfach 3001 Bern 031 321 31 11 0800 83 23 23 (Pikettstelle ausserhalb Bürozeit) 031 321 34 95 E-Mail Energie Wasser Bern
Energieberatung Energieberatung für wen? Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen, die eine bauliche Veränderung planen oder eine neue Heizung anschaffen wollen. Die Beratung zeigt das Sanierungs- und Energiesparpotential eines Objektes auf, priorisiert die Investitionen und unterbreitet praxisbezogene, ökologische und wirtschaftliche Vorschläge zur Umsetzung.
Nutzen für den Kunden Nach der Beratung durch die engagierten und erfahrenen Spezialisten der Energieberatung Bern-Mittelland wissen die Kunden welche weiteren Schritte sie einleiten müssen, um ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Die Planungs-, Projektierungs- und Umsetzungsarbeiten sind nicht Bestandteil der Energieberatung. Dazu müssen Architektur- und Ingenieurbüros sowie ausführende Firmen beigezogen werden. Kontaktadresse für Bremgarten Sonnendach/Solarenergie
Kosten der Energieberatung Die Energieberatung Bern-Mittelland wird von 83 Gemeinden und vom Kanton Bern unterstützt.
Die Erstberatung am Telefon, per Mail und im Büro Bern ist kostenlos
Für die Beratung vor Ort wird – je nach Objekttyp der Liegenschaft – eine Kostenpauschale von CHF 100 bis 250 erhoben. Über die Beratung wird ein Kurzbericht erstellt und abgegeben.
,,Unser Haus ist ein Teil von Bremgarten" Das Alterszentrum Bremgarten ist die Altersinstitution der Gemeinde für pflege- und betreuungsbedürftige Bewohnerinnen und Bewohner aus Bremgarten und Personen mit engem Bezug zu Bremgarten. Wir engagieren uns in der Gemeinde und sind im Altersbereich breit vernetzt. Mit den Trägerschaften der benachbarten Alterswohnungen arbeiten wir eng zusammen und zeigen uns offen für weitere Zusammenarbeitsformen im Altersbereich. Wir sind ein offenes Haus und bieten Interessierten ein vielfältiges Angebot.
,,Bei uns fühlen sich Bewohnerinnen und Bewohner wohl" Unsere Bewohnerinnen und Bewohnerstehen im Zentrum unseres Wirkens. Wir achten ihre Persönlichkeit, Würde und Wertvorstellungen und begegnen ihnen mit Respekt und Empathie. Die Erhaltung ihrer Selbständigkeit ist uns wichtig. Durch Aktivitäten und Anlässe schaffen wir Raum für Begegnungen und bieten die Möglichkeit, geistig und körperlich aktiv zu sein.
,,Bei uns wird man kompetent gepflegt und gut betreut" Unsere Bewohnerinnen und Bewohner werden ganzheitlich, einfühlsam und fachgerecht gepflegt und betreut. Wir berücksichtigen ihre Biographie und ihren bisherigen Lebensstil. Bei Krankheit und Sterben gehen wir auf die individuellen Wünsche ein und ermöglichen ein Abschiednehmen in Würde.
,,Bei uns fühlen sich Angehörige jederzeit willkommen" Familienangehörige, Freunde und Bekannte unserer Bewohnerinnen und Bewohner sind wichtige Bezugspersonen. Wir nehmen uns Zeit für Begegnungen und Gespräche und treten ihnen mit Verständnis und Einfühlungsvermögen gegenüber.
,,Bei uns gibt es feines Essen" Mit unseren Mahlzeiten bieten wir Genuss sowie Gelegenheit für soziale Kontakte. Unsere Speisen sind gesund, ausgewogen und schmackhaft und werden aus frischen Zutaten zubereitet. Wir beziehen unsere Bewohnerinnen und Bewohner bei der Menügestaltung mit ein. Mahlzeiten aus unserer Küche werden auch an Personen und Institutionen im Raum Bremgarten geliefert.
,,Unser Haus ist ein Zuhause" Wir schaffen eine wohnliche Atmosphäre, in der sich Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Besucher und Mitarbeitende wohlfühlen. Durch unsere gepflegten Allgemeinräume und den weitläufigen Garten bieten wir zusätzlichen Lebensraum. Die Bewohnerinnen und Bewohner richten ihre grosszügigen Einzelzimmer mit Balkon oder Sitzplatz nach den Gegebenheiten sowie ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen ein. Ihre Privatsphäre achten wir jederzeit.
,,Wir sind ein starkes Team" Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen unsere Aufgaben in den verschiedenen Organisationsbereichen kompetent und engagiert. Wir übernehmen Verantwortung für das, was wir tun und zeigen Initiative. Unsere Kolleginnen und Kollegen im Team sowie auch aus anderen Bereichen unterstützen wir und pflegen einen wertschätzenden und respektvollen Umgang untereinander. Wir halten unseren Wissensstand aktuell und fördern unsere Professionalität.
,,Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber" Wir legen Wert auf einen kooperativen Führungsstil in einer übersichtlichen Organisationsstruktur. Ein interdisziplinäres Zusammenwirken ist uns wichtig. Wir pflegen eine offene Kommunikations- und lnformationspolitik. Unsere Anstellungsbedingungen orientieren sich an den kantonalen Richtlinien. Als Lehrbetrieb bietet unser Haus Ausbildungsplätze in verschiedenen Bereichen an. Durch den Einsatz von Freiwilligen und Zivildienstleistenden erweitern wir unser Angebot.
,,Wir gehen mit unseren Finanzen und Ressourcen sorgfältig um" Unser Haus wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Wir sorgen für eine gute Auslastung und streben im Hinblick auf eine nachhaltige Weiterentwicklung ein ausgeglichenes finanzielles Ergebnis an. Wir gehen verantwortungsvoll mit Ressourcen um und setzen unsere Mittel wirkungsorientiert und kostenbewusst ein.
,,Wir entwickeln uns stetig weiter" Die Sicherung und Förderung der Qualität in allen Bereichen hat in unserem Haus einen hohen Stellenwert. Der Qualitätsstandard wird regelmässig und systematisch überprüft und veränderten Gegebenheiten angepasst. Für Kritik und Anregungen sind wir offen. Wir erkennen gesellschaftliche und demografische Veränderungen und nehmen rechtzeitig notwendige Anpassungen vor.
Nähere Auskünfte erhalten Sie von Montag bis Freitag während den ordentlichen Bürozeiten 031 300 51 10
Unser Häckseldienst steht jeweils im Frühling und Herbst allen Interessierten zur Verfügung für die Zerkleinerung von gröberem Material wie Sträucher- und Baumschnitte. Alternativ zum Häckseln können Sie in Ihrem Garten mit Ästen Refugien für Klein- und Kleinsttieren schaffen. Diese Dienstleistung wird pro Benützer einmal im Frühling und einmal im Herbst während 20 Minuten gratis zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf von 20 Minuten wird für jede weitere Minute ein Unkostenbeitrag von CHF 2.50 berechnet. Das Inkasso des Unkostenbeitrages erfolgt gegen Quittung vor Ort durch die Wegmeister.
Reservation Um zum Anmeldeformular zu gelangen, wählen Sie bitte das untenstehende Formular.
Hinweise zur Bereitstellung: Das Häcksel-Material muss bis 07.00 Uhr in geordneten Haufen an gut zugänglichen Orten am Strassen- oder Trottoirrand bereitgestellt werden. Die Schnittstellen der Äste und Zweige müssen alle in dieselbe Richtung zeigen. Äste und Zweige dürfen einen Durchmesser von 8 cm nicht überschreiten und keine Dornen enthalten. Aus arbeitstechnischen Gründen kann das Häckselgut nicht direkt in Gefässe und dgl. abgefüllt, sondern lediglich auf den Boden gehäckselt werden.
Das gehäckselte Material muss durch den Bereitsteller zurückgenommen werden und darf nicht über die ordentliche Grünabfuhr abgeführt werden. Achten Sie darauf, dass das Häckselgut nicht mit Fremdmaterial wie Steine, Metall, Schnüre, etc. vermischt ist. Die Messer der Häckselmaschine werden sonst beschädigt.
Alle Bauten, Anlagen und Vorkehren, die unter die Bestimmungen der Baugesetzgebung fallen, erfordern eine Baubewilligung. Gemäss Baugesetz (BauG) Art. 1 und 2 gilt dies insbesondere für: Baubewilligungspflichtig sind alle künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten Bauten, Anlagen und Einrichtungen (Bauvorhaben), die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und geeignet sind, die Nutzungsordnung zu beeinflussen, indem sie zum Beispiel den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschliessung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. Baubewilligungspflichtig sind auch die Zweckänderungen und der Abbruch von Bauten, Anlagen und Einrichtungen sowie wesentliche Terrainveränderungen.
Baubewilligungspflichtige Bauvorhaben dürfen erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung und die erforderlichen weiteren Bewilligungen oder die Gesamtbewilligung rechtskräftig erteilt sind. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die vorsorglichen Massnahmen, insbesondere der vorzeitige Baubeginn.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können beim Fachbereich Bau und Betriebe das Baureglement, der Zonenplan, die Uferschutzpläne und weitere Reglemente eingesehen bzw. bezogen werden.
Einreichung des Baugesuches Für baubewilligungspflichtige Bauvorhaben sind dem Fachbereich Bau und Betriebe via eBau und zweifach ausgedruckt und unterschrieben die folgenden Unterlagen einzureichen:
Mit Angabe von Nordrichtung, Fixpunkt, Vermassung (inkl. Abstände), Name der Grundeigentümer (Bau- und Nachbarparzelle), Bau- und Strassenlinien, Datum und Unterschrift der Bauherrschaft. Die von der baulichen Veränderung betroffenen Gebäudeteile sind bei Neuerstellung mit roter Farbe und bei Abbruch mit gelber Farbe zu kennzeichnen.
Die Situationspläne sind beim Kreisgeometer zu beziehen: bbp geomatik ag, Vermessung Geomatik, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld / E-Mail031 970 30 50
c) Projektpläne (Massstab 1:100 oder 1:50)
Grundrisse sämtlicher Geschosse
Ansichten / Fassaden
Quer- oder Längenschnitte
ev. Umgebungsgestaltungsplan mit eingetragenen Mauerstärken, Fenster- und Bodenflächen, Raumhöhen etc. Farbliche Kennzeichnung: Abbruch = gelb / Neu = rot
d) Erdbebensicherheit (EbS)
Bei allen Bauvorhaben ist das Formular Erdbebensicherheit mit den darin geforderten Beilagen einzureichen.
e) Allfällige weitere Spezialgesuche
Wie z.B. 5.0, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5 BW, 5.8, Massnahmennachweis, inkl. Planbeilagen gemäss Hinweis auf Rückseite der Formulare.
Bezüglich der weiteren Spezialgesuche ist mit dem Fachbereich Bau und Betriebe Rücksprache zu nehmen.
Die Gemeinde Bremgarten trägt seit 2016 das Label Energiestadt. Mit diesem Label werden fortschrittliche Aktivitäten rund um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energie- und Umweltpolitik ausgezeichnet. Die Förderung erneuerbarer Energien, der schonende Umgang mit Ressourcen sowie die Gestaltung einer sinnvollen und bedürfnisgerechten Mobilität ist der Gemeinde Bremgarten ein grosses Anliegen und gleichzeitig eine herausfordernde Aufgabe für die künftige Entwicklung.
Militärdienstpflichtige wenden sich für die allgemeine Meldepflicht (Zu- und Wegzug, Adressänderungen, Berufsänderungen etc.) direkt an den oben stehenden Link.
Die Feuerwehraufgaben werden durch die Stadt Bern wahrgenommen. Die Finanzierung erfolgt über den Gemeindehaushalt. Feuerwehr-Ersatzabgaben werden keine erhoben.
Feuerwehr-Notruf 118 In dringenden Fällen wählen sie die Notrufnummer 118. In allen übrigen Fällen erreichen Sie die Feuerwehr über den Link oben.
Insektenbekämpfung Im Sommer ist die Insektenbekämpfung ein wichtiges Thema. Hat jemand Bienen, Wespen oder Hornissen bei sich zuhause, kann die Feuerwehr Bern, unter Kostenfolge, beauftragt werden, das Nest zu entfernen. Die Feuerwehr Bern ist über die 031 342 88 31 erreichbar.
Das Budget ist die Ermächtigung der Stimmbürger an die Exekutive, während einem Jahr Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe und für einen bestimmten Zweck zu tätigen sowie die Schätzung der Einnahmen. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung der jährlichen Aufwand- und Ertragsposten. Er ist verbindlich und wird in der Regel in der Dezember-Gemeindeversammlung genehmigt.
Das Steuerbüro ist zuständig für die Führung des Steuerregisters, die Auskunftserteilung gegenüber den Steuerpflichtigen sowie die Entgegennahme und Eingangskontrolle der Steuererklärungen.
Bremgarten wird im Bereich Steuern zusammen mit Frauenkappelen, Kirchlindach, Laupen, Meikirch, und Mühleberg durch die Gemeinde Wohlen betreut. Die Steuererklärungen werden via Wohlen (zum Erfassen) an die kantonale Steuerverwaltung weitergeleitet. Die kantonale Steuerverwaltung nimmt die Veranlagung vor und setzt die tatsächlich geschuldete Steuer fest.
Veranlagung Im Kanton Bern gilt das System der Gegenwartsbesteuerung. Das heisst, die Einkommens- und Vermögenssteuer ist für das Jahr geschuldet, in dem das Einkommen bzw. Vermögen erzielt wird. Der Versand der Steuererklärung findet aber jeweils erst im Folgejahr statt, da sich die Höhe des Einkommens und Vermögens erst nach Ablauf des Steuerjahrs feststellen lässt.
Die Steuerzahler leisten eine Art Akonto- bzw. Teilzahlung für ihre voraussichtliche Steuerschuld in Form von drei Steuerraten (Fälligkeit am 20. Mai, 20. August und 20. November). Sobald die Veranlagung des Steuerjahres erfolgt ist, erhalten die Steuerzahler eine Schlussabrechnung, in welcher die tatsächlich geschuldete Steuer mit den bezahlten Raten verrechnet wird.
Formulare Benötigen Sie zusätzliche Steuerformulare? Sie können diese unter Angabe der ZPV-Nr. beim Steuerbüro oder direkt bei der kantonale Steuerverwaltung bestellen.
Fristverlängerung Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ist auf dem Begleitschreiben vermerkt. Fristverlängerungen bis 15. Juli können wie bisher bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, Postfach, 3001 Bern, 031 633 60 01, gegen eine Gebühr oder kostenfrei Online beantragt werden.
Liegenschaftssteuer Gemäss Reglement über die Liegenschaftssteuer wird in Anwendung von Art. 258 ff. StG eine jährliche Liegenschaftssteuer auf den amtlichen Werten erhoben. Der Satz der Liegenschaftssteuer wird jährlich zusammen mit dem Beschluss über den Voranschlag durch die Gemeindeversammlung festgelegt. Schuldner der Liegenschaftssteuer ist für das ganze Jahr, wer am 31.12. als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist. Der Bezug erfolgt jeweils im Dezember über die Inkassostelle der kantonalen Steuerverwaltung.
Prämienverbilligung Krankenversicherung Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird in der Regel vierteljährlich direkt durch das Amt für Sozialversicherungen (ASV) automatisch berechnet. Für den definitiven Anspruch auf Prämienverbilligung dienen die definitiven Steuerdaten der Vorperiode. Die Verbilligung wird in der Regel durch die Krankenkassen von den Prämien abgezogen.
Personen, die Sozialhilfeleistungen beziehen erhalten Prämienverbilligung. Sie wird durch den Sozialdienst direkt an die Krankenkasse ausgerichtet.
Personen die Ergänzungsleistungen erhalten haben Anrecht auf Prämienverbilligung. Die Prämienverbilligung wird von der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) ausgerichtet.
Fragen und Anträge auf Prämienverbilligung sind direkt an das Amt für Sozialversicherung zu richten: Amt für Sozialversicherung Abteilung Prämienverbilligung und Obligatorium Forelstrasse 1 3072 Ostermundigen 031 636 45 00 (Fragen betreffend Prämienverbilligung) 031 633 76 55 (Allgemein) 031 633 76 71 E-Mail
BFU-Sicherheitsdelegierter ist Martin Megert. Er berät die Gemeinde in allen Belangen der Unfallverhütung, sei es im Zusammenhang mit Verkehrsfragen, Signalisationen, baulichen Abklärungen an öffentlichen Gebäuden etc.
In jedem Fall müssen Sie die Formulare 1 - 5 der Steuererklärung ausfüllen. Durch die Beantwortung der Fragen auf dem Formular 1 stellen Sie fest, welche zusätzlichen Formulare Sie auszufüllen haben.
Belege und Bescheinigungen legen Sie der Steuererklärung bitte nur noch bei, wenn diese ausdrücklich verlangt werden. Die Gemeinden haben die Aufgabe, nicht einverlangte Belege wieder an die Steuerpflichtigen zurückzuschicken. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern behält sich aber vor, bei der Veranlagung Belege nötigenfalls einzufordern.
Die ausgefüllte Steuererklärung oder die Freigabequittung aus TaxMe-Online oder Dr. Tax reichen Sie mit den geforderten Bescheinigungen und Belegen beim Steuerbüro Bremgarten ein. Bitte vergessen Sie nicht, die Formulare 1 und 3 bzw. die Freigabequittung zu unterschreiben.
Abgabetermin Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai. Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichefrist jeweils auf dem Brief der Kant. Steuerverwaltung zur Steuererklärung vermerkt.
Ein allfälliges Fristverlängerungsgesuch richten Sie bitte an die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland. Sie können die Fristverlängerung entweder online, telefonisch oder schriftlich beantragen. Online erfasste Gesuche um Fristverlängerung bis 15. Juli sind kostenlos, Verlängerungen bis 15. September oder November sind kostenpflichtig.
Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ Tiere kennen weder Grenzen noch Bürozeiten. Darum bietet die SMTZ eine 24-Stunden-Meldestelle für Meldungen vermisster und gefundener Tiere in der ganzen Schweiz an.
Meldestelle für Findeltiere im Kanton Bern Wer im Kanton Bern eine Katze, einen Hund oder ein anderes herrenloses Haustier findet, muss dies der kantonalen Meldestelle für Findeltiere mitteilen. 0800 1844 00 (erreichbar während Bürozeiten)
Bremgarten gehört zur Zivilschutzorganisation Bern plus.
Zivilschutzdienstpflichtige können bei einem Zuzug oder Wegzug das Zivilschutzbüchlein bei der Zivilschutzorganisation Bern plus abgeben. Die neue Adresse wird dann durch die Zivilschutzstelle nachgetragen und das Büchlein dem Zivilschutzdienstpflichtigen zurückgesandt. Die Dienstkleider und die Ausrüstung sind ebenfalls bei der Zivilschutzorganisation Bern plus abzugeben.
Die Einwohnerkontrolle kann gemäss Datenschutzreglement einer Privatperson auf schriftliches, begründetes Gesuch Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten erteilen:
Name, Vorname, Jahrgang, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- bzw. Wegzugs
Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Gründe für Datensperren
Schutz vor Neid und Missgunst
Schutz vor Belästigungen
Schutz vor Neugierde
Sicherheitsprobleme
Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens
Sie können Ihre persönlichen Daten bei der Einwohnerkontrolle einsehen oder auch sperren lassen.
Die Bekanntgaben bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn
die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder
die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt
Adressauskünfte Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt (Datenschutz). Für Adressanfragen wenden Sie sich schriftlich, mit Interessennachweis, an die Einwohnerkontrolle, oder Sie erscheinen persönlich am Schalter. Über Personen, die Datensperre haben, werden an private Personen keine Auskünfte erteilt.
Bestatter /Bestattungsinstitut Wir empfehlen, bei einem Todesfall ein Bestattungsinstitut mit der Organisation zu beauftragen.
Todesfall zu Hause Es muss ein Arzt benachrichtigt werden, welcher die Todesbescheinigung ausstellt. Einer der nächsten Angehörigen meldet innerhalb von 2 Tagen mit den Unterlagen (ärztliche Todesbescheinigung, Familienbüchlein (Verheiratete), Niederlassungsausweis) den Todesfall persönlich beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18a, 3008 Bern, 031 635 42 00.
Todesfall im Spital, Alters- oder Pflegeheim Die Angehörigen bringen die notwendigen Unterlagen (ärztliche Todesbescheinigung, Familienbüchlein (Verheiratete), Niederlassungsausweis) ins Spital oder Heim, dieses meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt.
Kirche/Pfarrperson Um die kirchliche Abdankung zu organisieren, nehmen Sie bitte direkt mit der zuständigen Pfarrperson Kontakt auf.
Bestattungsamt der Gemeinde Sobald die Termine für die Bestattung und Trauerfeier bekannt sind, wird das eingesetzte Bestattungsinstitut mit uns Kontakt aufnehmen, um die Daten definitiv festzulegen.
Siegelungswesen Bei jedem Todesfall muss von Amtes wegen ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Die Angehörigen melden sich bitte beim Fachbereich Präsidiales, 031 306 64 64.
Gemäss Art. 10 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 24. Oktober 2007 müssen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Fremdenkontrolle anmelden. Für die Anmeldung wird benötigt:
Der Betreibungsregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob Sie Ihre Rechnungen termingerecht bezahlt haben oder ob Sie betrieben wurden. Eine Betreibungsauskunft kann z.B. vom zukünftigen Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung verlangt werden.
Die Gemeinde besitzt verschiedene Liegenschaften. Es sind dies vorab Gebäude, wie Schulhäuser, Kindergärten, Gemeindehaus, Feuerwehrmagazin, etc. kurz alle Liegenschaften, die für die Erfüllung einer Gemeindeaufgabe oder die Verrichtung einer Tätigkeit der öffentlichen Hand erforderlich sind. Daneben ist die Gemeinde Eigentümerin von 13 Liegenschaften mit insgesamt 50 Mietwohnungen. Es handelt sich dabei mehrheitlich um ältere Liegenschaften.
Als ergänzende Alternative zum öffentlichen Verkehr stehen Ihnen auf dem Parkplatz an der Kalchackerstrasse beim Tennisplatz zwei Mobility-Fahrzeuge zur Verfügung. Reservieren Sie Ihr Mobility-Auto rund um die Uhr einfach und bequem übers Internet oder per Telefon. Mit der Mobility-Card öffnen sich Ihnen zudem die Türen von über 2'250 Fahrzeugen an 1'150 Standorten in der ganzen Schweiz.
Amtliche Publikationen Das geänderte Gemeindegesetz vom 8. Dezember 2021 ermöglicht es den Gemeinden, ihre amtlichen Bekanntmachungen in elektronischer Form zu veröffentlichen. Die Gemeinde nutzt per 1. Januar 2024 diese Möglichkeit und veröffentlicht amtliche Publikationen ausschliesslich über e-Publikationen für Städte und Gemeinden.
Was elektronisch über eAnzeiger publiziert ist, gilt als rechtskräftig veröffentlicht.
Nebst dem e-Anzeiger werden wichtige Bekanntmachungen auch in der Lokalzeitung "dr Wecker" veröffentlicht und im Schaukasten im Zentrum beim Schneckenbrunnen ausgehängt. Grundlage für die Information der Bevölkerung bilden das Kant. Informationsgesetz vom 2. November 1993 sowie die Kant. Informationsverordnung vom 26. Oktober 1994. Gemäss Art. 26 Informationsgesetz (IG) informieren die Gemeindebehörden die Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.
Der Gemeinde stehen folgende Publikationsmöglichkeiten zur Verfügung.
Dr Wecker „Dr Wecker" ist die viel und gern gelesene monatlich erscheinende Informationszeitschrift über unsere Gemeinde. Neben interessanten und vielfältigen Berichten und Hintergrundinformationen über Dorf und Bevölkerung orientiert der Gemeinderat unter der Rubrik „Informationen aus dem Gemeinderat" jeweils über seine Tätigkeit und aktuelle Geschäfte. Es werden ebenfalls andere wichtige Informationen für die Bevölkerung publiziert.
Amtsblatt des Kantons Bern Sofern es die Spezialgesetzgebung verlangt, werden offizielle Publikationen auch im Amtsblatt des Kantons Bern veröffentlicht, so z.B. die Traktandenliste der Gemeindeversammlung, Erbenrufe, Auflagen und Genehmigungen von Überbauungsordnungen, etc.
Bremgarten bei Bern ist eine politische Gemeinde im Verwaltungskreis Bern-Mittelland des Kantons Bern.
Die Stadt Bern und die Gemeinden der näheren und weiteren Agglomeration sind Teil der Regionalkonferenz Bern-Mittelland. Der Verein bezweckt eine enge Zusammenarbeit der doch recht unterschiedlich strukturierten Gemeinden auf allen Gebieten. Probleme machen nicht einfach an der Stadtgrenze halt, sondern müssen in einem grösseren Kreis angepackt werden.
Informationen über aktuelle Projekte in der Region Bern sind über die Homepage der Regionalkonferenz Bern-Mittelland erhältlich.
Bremgarten arbeitet mit seinen Nachbargemeinden zusammen!
Mit Bern auf den Gebieten:
Feuerwehr
Arbeitsgericht
Zivilschutz
Regionales Führungsorgan RFO
Mit Zollikofen auf den Gebieten:
Tangentiallinie Bremgarten-Worblaufen
Musikschule Zollikofen-Bremgarten
Mit anderen Gemeinden:
Sozialdienst (Wohlen bei Bern, Frauenkappelen, Kirchlindach, Meikirch, Mühleberg)
Kinder- und Jugendarbeit (Wohlen, Kirchlindach, Meikirch)
Die Stiftung Bonny-Fonds Bremgarten b. Bern bezweckt die Ausrichtung von Beiträgen an Einwohnerinnen und Einwohner von Bremgarten bei Bern für die Aus- und Weiterbildung oder auch Umschulung, soweit diese mangels finanzieller Mittel gefährdet ist. Die Gesuchsteller müssen wenigstens 1 Jahr in der Gemeinde Bremgarten Wohnsitz haben.
Auf der Homepage Bonny-Fonds finden sie weitere Informationen, die Gesuchsformulare, das Organisationsreglement und das Beitrags- und Leistungsreglement aufgeschaltet.
Bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder ins Ausland melden Sie sich persönlich mit Ihrem Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle ab.
Abmeldungen innerhalb der Schweiz können je nach Aufenthaltsstatus ebenfalls über eUmzugCH erfolgen. Wer sich in der neuen Gemeinde via eUmzugCH anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung.
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle Bremgarten bei Bern gemeldet werden.
Bitten melden Sie uns Ihren Wegzug persönlich oder via eUmzugCH (Wegzug, Zuzug, Umzug) frühestens einen Monat im Voraus und spätestens am Tag des Wegzugs. Die Abmeldung ist kostenlos.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Abmeldung erforderlich. Beachten Sie, dass wir Ihre Adresse im Ausland und eine Kontaktadresse in der Schweiz benötigen. Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig persönlich beim Bereich Steuern unserer Gemeinde.
Zivilschutzpflichtige wenden sich für die allgemeine Meldepflicht direkt an die Zivilschutzorganisation Bern plus. Militärdienstpflichtige wenden sich für die allgemeine Meldepflicht direkt an das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär.
Stimmberechtigung in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigt sind (ab Anmeldung in der Einwohnerkontrolle) alle Schweizer/innen (auch Auslandschweizer), die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 398 ZGB eine umfassende Beistandschaft haben und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bremgarten bei Bern haben oder im Ausland wohnen und Bremgarten bei Bern als den Ort bezeichnet haben, in dem sie ihr eidgenössisches und kantonales Stimmrecht ausüben möchten.
Stimmberechtigung in kommunalen Angelegenheiten Drei Monate ab Anmeldedatum alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht nach Art. 398 ZGB, eine Umfassende Beistandschaft haben und ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bremgarten bei Bern haben.
Gemeindeurnenwahlen An der Urne werden folgende Gemeindeorgane gewählt:
Nach Proporzverfahren 7 Mitglieder des Gemeinderates
Nach Majorzverfahren Der Gemeindepräsident bzw. die Gemeindepräsidentin, welche(r) zugleich in den Gemeinderat gewählt werden muss
Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung entscheidet über Sachgeschäfte, welche gemäss Organisationsreglement in ihre Zuständigkeit fällt. Zu den Gemeindeversammlungen, welche mindestens zweimal pro Jahr stattfinden, wird unter „ePublikationen" eingeladen.
Zudem erhält jede Haushaltung eine Botschaft des Gemeinderates zu den auf der Traktandenliste aufgeführten Geschäften.
Im Rahmen des Angebotes der Volksschulen Bremgarten kann, bei Vorliegen entsprechender Indikationen, Spezialunterricht in Anspruch genommen werden. Der Unterricht wird von Speziallehrpersonen erteilt.
Der Spezialunterricht ist wie folgt gegliedert und organisiert: • Logopädie • Lese- / Rechtschreibeschwäche (Legasthenie) • Rechenschwäche (Dyskalkulie) • Integrative Förderung (IF) • Psychomotorik • Deutsch als Zweitsprache
Pro Senectute trägt mit ihrem vielseitigen Angebot dazu bei, die Lebensqualität im Alter zu erhalten. Sie setzt sich für die Rechte und das Wohl der älteren Bevölkerung ein.
Sozialberatung Für Menschen ab 60 und ihre Angehörigen bietet Pro Senectute Region Bern Beratungen an wie beispielsweise bei finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Fragen oder zum Thema „Wohnen im Alter". Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.
Dienstleistungen zu Hause Um das Leben zu Hause zu erleichtern, bietet Pro Senectute Region Bern folgende Dienstleistungen an: Mahlzeitendienst (Amtsbezirk Bern), Administrations- und Besuchsdienst, Umzugs- und Reinigungsdienst, Steuererklärungsdienst.
Bildungs- und Sportangebote Für die geistige und körperliche Fitness bietet Pro Senectute Region Bern zahlreiche Kurse an. Das zwei Mal im Jahr erscheinende Kursprogramm kann kostenlos bestellt werden.
Freiwillig tätig sein In diversen Projekten können Menschen bei Pro Senectute Region Bern Freiwilligenarbeit leisten und Mitmenschen von ihrer Lebenserfahrung profitieren lassen.
Die Schulsozialarbeit ist eine niederschwellige Anlaufstelle für Schüler*innen, Lehrpersonen, Eltern und Erziehungsberechtigte. Sie bietet Beratung, Unterstützung und Information bei sozialen Fragen, Problemen und Krisen. Weiter führt sie Interventionen in Klassen durch und leistet Präventions- und Projektarbeit zu sozialen Themen. Zudem vermittelt sie zu schulinternen und externen Fachstellen.
Nora Wyss, unsere Schulsozialarbeiterin, ist jeweils am Dienstagvormittag und den ganzen Donnerstag an der Oberstufe und am Dienstagnachmittag und Mittwochvormittag an der Unterstufe Bremgarten tätig. Sie ist unter der 079 174 24 46 und der nrwysswhln-bch erreichbar.
In der Spielgruppe erhalten Kinder ab dem 3. Altersjahr die Möglichkeit, ihre Kreativität und ihre Gefühle auszuleben und weiter zu entwickeln. Mit einem grossen Freiraum werden viele verschiedene Werkmaterialen zur Verfügung gestellt. Die Leiterinnen unterstützten die Kinder in ihrem Tun, bieten Hilfeleistungen an und setzen klare Grenzen.
Der Besuch der Spielgruppe in den Räumen des Gemeindezentrums Bremgarten ist möglich:
- Montag, Dienstag und Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr (nach Absprache mit der Spielgruppenleiterin)
Anmeldung und weitere Auskünfte: Claudia Pfister Ländlistrasse 95 3047 Bremgarten bei Bern 031 302 78 70
Tagesschulleitung, Janina Megherbi Freudenreichstrasse 1 3047 Bremgarten b. Bern
Die Mitarbeitenden können während des Tagesschulbetriebs unter der 031 301 33 39 (mit Telefonbeantworter) erreicht werden. Dies vorallem für kurzfristige Anliegen.
Die Tagesschulleitung kann zusätzlich gerne auch per E-Mail erreicht werden: Die Tagesschule Bremgarten ist ein freiwilliges, kostenpflichtiges Betreuungsangebot für Kinder vom Kindergarten bis zum Schulaustritt. Sie bietet den Eltern frei wählbare Betreuungseinheiten. Dieses Angebot umfasst die Betreuung vor und nach der Schule sowie ein ausgewogenes Mittagessen und Zvieri. Die Tagesschule bietet sowohl geführte Aktivitäten als auch Zeit und Raum für freies Spielen und Rückzug an.
Öffnungszeiten ab 15. August 2022: Montag – Freitag 7:00 – 8:15 / 11:55 – 18:15 Uhr
An Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen bleibt die Tagesschule geschlossen. Betreuungsangebote finden in der Regel während einer Woche der Frühlingsferien, zwei Wochen der Sommerferien und einer Woche der Herbstferien statt.
Beratungsstelle Alter Bremgarten Das Angebot der Beratungsstelle richtet sich an die Seniorinnen und Senioren aus Bremgarten sowie an ihre Angehörigen. Frau Holzer unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragen oder Anliegen. Die Beratungen finden auf Voranmeldung auf der Gemeindeverwaltung, auf Wunsch im Alterszentrum oder bei Ihnen zu Hause statt. Für weitere Informationen, nehmen Sie direkt mit Frau Holzer Kontakt auf. Sie berät Sie persönlich, diskret und kostenlos. Als Mitglied der Fachkommission Alter Bremgarten (FABre) nimmt Frau Holzer gerne auch Ihre Themen und Anliegen auf und leitet diese weiter.
Erreichbarkeit von Frau Holzer: Dienstag und Donnerstag ganzer Tag Freitag Vormittag
Beratungsstelle Alter Bremgarten Dominique Holzer-Moser Leiterin Beratungsstelle Alter 031 306 64 76 dmnqhlzr3047ch Chutzenstrasse 12 3047 Bremgarten b. Bern
Regionalstelle für die Gemeinden Wohlen, Bremgarten, Kirchlindach und Meikirch Die Regionale Fachstelle Alter bietet der älteren Bevölkerung der Gemeinden Wohlen, Kirchlindach, Bremgarten und Meikirch Informationen rund ums Thema Alter. Die Fachstelle pflegt regelmässige Kontakte mit regionalen und kommunalen Altersakteuren, tauscht sich mit ihnen aus und fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit. Ausserdem initiiert und entwickelt die Fachstelle gemeinsam mit Freiwilligen und professionell tätigen Organisationen neue Angebote zu aktuellen Altersthemen.
Witwen- / Witwerrenten: Verheiratete Frauen, deren Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente. Es ist darauf zu achten, dass mehrere Voraussetzungen nötig sind, die in einem detaillierten Merkblatt erläutert werden. Witwer erhalten eine Witwerrente, solange die gemeinsamen Kinder minderjährig sind.
Waisenrenten: Waisenrenten erhalten Kinder, deren Vater oder Mutter gestorben ist. Beim Tod beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten. Der Anspruch erlischt mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Altersjahr.
Auf der Basis des im Jahr 2004 erarbeiteten Gemeindesportanlagekonzepts (GESAK) hat der Gemeinderat im Juni 2005 ein Lokales Bewegungs- und Sportnetz (LBSN) ins Leben gerufen. Dessen Ziel ist die Förderung von Bewegung und Sport unter der gesamten Bevölkerung. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in der Gemeinde Bremgarten bei Bern.
Regina Beeler ist Sportkoordinatorin der Gemeinde. Im Auftrag des Gemeinderates animiert sie Bevölkerung zu Sport und Spiel und organisiert hierfür verschiedene Veranstaltungen, wie z.B. ein Pétanque-Turnier etc.
Brätlistelle Die Gemeinde verfügt in der Seftau an der Aare über eine öffentliche Brätlistelle. Diese wurde vor vielen Jahren von der Schweizer Familie erstellt.
Eine Reservation der Brätlistelle ist nicht möglich. Diejenigen, die die Brätlistelle gerne an einem konkreten Tag "mit"benutzen möchten, machen am besten einen Aushang direkt bei der Brätlistelle. Dadurch ergibt sich jedoch kein Recht auf eine exklusive Nutzung. Sie steht allen Nutzenden gleichermassen zur Verfügung.
Wir zählen auf das gegenseitige Miteinander und die Rücksichtnahme beim gemeinsamen "Brätle".
Das Befahren der Zufahrtsstrasse zur Brätlistelle ist nicht gestattet; es besteht ein Fahrverbot. Der Fachbereich Präsidiales stellt jedoch auf Gesuch hin eine Fahrbewilligung für die Zufahrtsstrasse aus. Anzugeben sind die Autonummer und der Halter des Fahrzeuges. Kosten für diese Bewilligung CHF 5.
Restaurants Einen lauen Sommerabend in Bremgarten geniessen und sich kulinarisch verwöhnen lassen? Kein Problem. In Bremgarten wird ein Restaurant geführt, welches über eine einladende Sonnenterrasse verfügt.
Restaurant Luna, Kalchackerstrasse 9
Wandern und Baden Der Uferweg entlang der Aare sowie die verschiedenen Wanderwege sind eine willkommene Möglichkeit, Bremgarten als Naherholungsgebiet kennenzulernen.
Der Aareweg Richtung Zollikofen führt durch den „Stollen" – dies ist ein im Zusammenhang mit der Kanalisations-Sammelleitung erstellter Durchgang unter der Schlosshalbinsel hindurch - nach Zollikofen, geradewegs zum Restaurant Reichenbach. Dort besteht die Möglichkeit, mit der Fähre auf die Berner Seite zu wechseln und Richtung Rossfeld oder aber Richtung Restaurant Zehendermätteli weiterzuwandern. Vom Zehendermätteli führt ebenfalls eine Fähre direkt wieder nach Bremgarten.
Nach Hinterkappelen lässt sich ebenfalls wandern, wenn der Aareweg Richtung Westen benützt wird. Vorbei an den hübschen Fischerhäuschen an der Aare, zur Neubrücke, weiter zur Halenbrücke bis zur Kappelenbrücke, wo Anschluss an das Postauto Richtung Bern bzw. Wohlen besteht.
Im Sommer, wenn die Aare viel Wasser führt, ladet sie gute Schwimmerinnen und Schwimmer zum Baden ein. Die Gefahren und Tücken der Aare sind im Bereich „Hoselupf", vis à vis der Schlosshalbinsel, nicht zu unterschätzen. Auch das Passieren der Brücken Richtung Wohlen will geübt sein. Jeder schwimmt in der Aare auf eigene Verantwortung. Bitte gehen Sie kein Risiko ein.
Auch der Birchiwald, welcher das Dorf überragt, lädt zu ausgedehnten Spaziergängen ein. Die Ruhe und der Blick Richtung Alpen ist einmalig. Via die verschiedenen Wanderwege kann auch das Büselimoos erreicht werden. Dies ist ein Naturschutzgebiet, eine Art See inmitten des Waldes. Das Büselimoos liegt in der Gemeinde Kirchlindach.
Es lässt sich aber auch via Büelikofen bzw. Graben Richtung Zollikofen wandern und z.B. mit dem Vorortszug und Bus wieder nach Bremgarten zurückkehren
Kirchgemeindehäuser: Das römisch-katholische Kirchgemeindehaus verfügt über einzelne Räume, die als Sitzungszimmer, für Familienfeste, etc. reserviert werden können.
Alters- und Pflegeheim: Über freie Sitzungsräume im Alters- und Pflegeheim Bremgarten an der Kalchackerstrasse 20 gibt Geschäftsleiterin Brigitte Stäldi, 031 300 51 10, Auskunft.
Containermarken und Einzelmarken Grünabfuhr (Einzelleerung Container und Einzelgebinde) sowie Bestellungen von Jahresgebührenmarken Grünabfuhr (Neukunden):
Wiederkehrende Gebühren: A Grundgebühr für Einfamilienhäuser und Wohnungen:
bis 2,5 Zimmer CHF 80.00
von 3 bis 4,5 Zimmer CHF 145.00
ab 5 Zimmer CHF 190.00
B Grundgebühr für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe:
bis 150 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) CHF 80.00
über 150 m2 BGF CHF 190.00
Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die sich in einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung befinden, für welche/s bereits eine Grundgebühr nach lit. A erhoben wird, sind von einer zusätzlichen Grundgebühr befreit.
Regenabwassergebühr Die jährliche Regenabwassergebühr beträgt:
Raum für die Erstellung von freistehenden Einfamilienhäusern ist allgemein knapp. Von den noch vorhandenen Baulandreserven der Gemeinde ist ein grosser Teil nach Zonenplan mit Überbauungsordnungen belegt. Momentan sind uns keine Grundstücke oder Liegenschaften bekannt, welche zum Verkauf stehen.
Die Baupolizei ist unter Aufsicht des Regierungsstatthalters Sache der zuständigen Gemeindebehörde. Den Organen der Baupolizei obliegen die folgenden Aufgaben:
Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung sowie der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben.
Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen.
Die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen.
Baukontrollen und -abnahmen Die Pflichten der Gemeindebaupolizeibehörde:
Sie hat darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen, Auflagen und Bedingungen der Baubewilligung eingehalten werden.
Sie kontrolliert die Ausführung der Bauvorhaben auf der Grundlage einer baupolizeilichen Selbstdeklaration der dafür verantwortlichen Person.
Sie kann kantonale Fachstellen zur Baukontrolle beiziehen, sofern deren Fachwissen für die Kontrolle nötig ist.
Sie führt folgende Pflichtkontrollen vor Ort durch: Schnurgerüstabnahme, Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz sowie Kontrolle der Versickerungsanlagen.
Soweit sie die Baubewilligung nicht selber erteilt hat, stellt sie der Baubewilligungsbehörde ein Doppel des Aufnahmeprotokolls durchgeführter Baukontrollen durch.
Sie veranlasst die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen. Sie berücksichtigt dabei die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und des Vertrauensschutzes.
Sie veranlasst die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen. Sie berücksichtigt dabei die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und des Vertrauensschutzes.
Sie sorgt für die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, welche von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen.
Sie zeigt denjenigen, die eine Lastenausgleichsforderung angemeldet haben, den Baubeginn mit Gerichtsurkunde oder eingeschriebenem Brief an.
Bussen Gemäss Art. 50 Baugesetz (BauG)
Wer als Verantwortlicher, insbesondere als Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauleiter oder Bauunternehmer, ein Bauvorhaben ohne Bewilligung oder in Missachtung von Bedingungen, Auflagen oder Vorschriften ausführt oder ausführen lässt, oder wer vollstreckbaren baupolizeilichen Anordnungen, die ihm gegenüber ergangen sind, nicht nachkommt, wird mit Busse von CHF 1'000.00 bis CHF 40'000.00 bestraft.
Wer für die baupolizeiliche Selbstdeklaration notwendige amtliche Formulare nicht oder falsch ausfüllt, wird mit Busse von CHF 1'000.00 bis CHF 40'000.00 bestraft.
In schweren Fällen, insbesondere bei Ausführung von Bauvorhaben trotz rechtskräftigem Bauabschlag, bei Verletzung von Vorschriften aus Gewinnstreben und im Wiederholungsfall kann die Busse bis auf CHF 100'000 erhöht werden. Ausserdem sind widerrechtliche Gewinne gemäss Art. 70 und 71 des Schweizerischen Strafgesetzbuches einzuziehen.
Geschichte einer Pioniertat Klimatologische Untersuchungen im Jahr 1972 haben ergeben, dass sich auf dem Gebiet der Gemeinde Bremgarten häufig und zu jeder Jahreszeit stationäre Luftmassen bilden können (sog. Inversionslage). Diese Luftmassen reichern sich mit Luftschadstoffen aus Motorfahrzeugverkehr und Heizanlagen an, was die Luftqualität innert kurzer Zeit verschlechtert.
Im April 1983 beschloss die Gemeindeversammlung deshalb, die Basisinfrastruktur zur Versorgung eines Teils des Gemeindegebiets mit gereinigtem Wasser aus der ARA Region Bern (vis-à-vis der Neubrücke) zu erstellen und zu betreiben. 1984 fiel der Startschuss zum Bau des Wärmekollektivs Bremgarten – und damit zu einer schweizweiten Premiere: Nirgendwo sonst betrieb eine Gemeinde in Eigenregie eine Anlage, die im grossen Stil geklärtes Abwasser zum Heizen von Gebäuden nutzt.
Ursprünglich förderten die Pumpen in der ARA Region Bern das gereinigte Abwasser in einem offenen System direkt zu den Wärmepumpen der einzelnen Siedlungen. Dies führte zu erheblichen Problemen wegen Verunreinigungen und Druckschwankungen. 2005 wurde die Anlage deshalb umgebaut und in zwei Kreisläufe getrennt. Seither wird die Abwärme in der ARA in grossen Wärmetauschern gefasst und an das Verteilnetz abgegeben, welches die Abwärme zu den einzelnen Siedlungen transportiert. Diese Aufteilung hat das System zwar stabilisiert. Es bleibt aber fehleranfällig, und die Abwassertemperatur ist nicht konstant. In seltenen Fällen kann sie bis auf 7 Grad absinken, was den Betrieb der Wärmepumpen stark erschwert oder gar verhindert.
Das Wärmekollektiv Bremgarten ist ein sogenannter «kalter Wärmeverbund». Das Wasser zirkuliert in der Heizsaison mit rund 10 bis 15 Grad durch das Verteilnetz. Wärmepumpen liefern daraus die Grundleistung zum Heizen der Liegenschaften. In kalten Tagen reicht dies nicht aus, und ein mit fossiler Energie (Gas oder Öl) betriebener sog. Spitzenkessel sorgt für die benötigte zusätzliche Wärme.
Gemeinderat plant Zukunft des Wärmekollektivs In wenigen Jahren wird das Wärmekollektiv 40 Jahre alt, und verschiedene Komponenten haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. In der Vergangenheit musste bereits drei Mal ein Leck repariert werden. Nach einem vierten, welches zu einem Wasserverlust von rund 40'000 Litern pro Tag führt, wird aktuell (Frühling 2019) mit Hochdruck gesucht. Die Beispiele machen deutlich: Der Handlungsbedarf ist gross.
Die ARA Region Bern plant zudem diverse Ausbauten, weshalb die Förderstation des Wärmekollektivs umziehen muss. Diese Ausgangslage hat den Gemeinderat bewogen, Optionen zur Zukunft des Wärmekollektivs zu prüfen. Dazu hat er bei der Firma eicher + pauli eine Variantenstudie in Auftrag gegeben.
Die Fachleute empfehlen in ihrem Bericht, den heutigen kalten Wärmeverbund nach Ende seiner Lebensdauer 2025 in einen warmen, mit rund 80 Grad betriebenen Wärmeverbund umzubauen. Dieser würde neben der Abwärme der ARA Region Bern zusätzlich jenen Dampf verwenden, den Energie Wasser Bern (ewb) aus der Energiezentrale Forsthaus zur ARA leitet, wo er aber nur teilweise verwendet wird. Der Gemeinderat hat die Variantenstudie von eicher + pauli durch die Firma Ryser Ingenieure verifizieren lassen. Das Zweitgutachten stützt die Empfehlung für den Umbau des Wärmekollektivs in einen warmen Wärmeverbund.
Gemeinderat setzt auf warmen Wärmeverbund Aufgrund der Resultate der Gutachten und weiterer Abklärungen hat sich der Gemeinderat entschieden, einen Umbau des heutigen, kalten in einen warmen Wärmeverbund anzustreben. Erstens ist dies die wirtschaftlichste und zugleich ökologischste Option. Zweitens kann das erneuerte Wärmekollektiv künftig durch einen sog. Konzessionär betrieben werden. Dieser finanziert den Bau des warmen Wärmeverbunds und schliesst mit den Wärmebezüger/innen Wärmelieferverträge ab (sog. Contracting). Für den Gemeinderat steht als Konzessionär ewb im Vordergrund, welches das Wärmekollektiv heute bereits betreibt. Energie Wasser Bern hat in Gesprächen mit dem Gemeinderat Interesse an einem Contracting gezeigt.
Der Gemeinde Bremgarten bietet sich mit dieser Strategie die Chance, den Bau und Betrieb des neuen, warmen Wärmekollektivs für einen einmaligen Betrag von rund 1 Million Franken an einen Konzessionär zu übergeben. Damit wird auch das jährliche Defizit des Wärmekollektivs von rund 130'000 Franken, das heute Bremgartens Steuerzahlende tragen, der Vergangenheit angehören.
Gemeindeversammlung unterstützt die Pläne des Gemeinderats Mit Blick auf die Gemeindeversammlung am 3. Juni 2019 hat der Gemeinderat der Bevölkerung seine Strategie zur Zukunft des Wärmekollektivs offen kommuniziert und seine Beweggründe detailliert dargelegt. Neben dem Versand einer Informationsbroschüre hat der Gemeinderat mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die dort gezeigten Folienpräsentationen finden Sie am Ende dieser Seite unter «Dokumente».
An der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2019 haben die anwesenden Stimmberechtigten die Strategie des Gemeinderats klar unterstützt. Die folgenden Anträge wurden mit grossem Mehr angenommen:
Umzug der Förderstation des Wärmekollektivs in ein neues Gebäude auf dem Areal der ARA Region Bern Revidiertes Wärmeverbundreglement Umbau des kalten in einen warmen Wärmeverbund Übertragung des Wärmekollektivs an einen Konzessionär bis spätestens 2025
Wie geht es weiter? In einem ersten Schritt wird der Gemeinderat nun einen Konzessionsvertrag ausarbeiten. Stimmen ewb und die ARA Region Bern dem geplanten Vorgehen zu, beginnt eine rund zweijährige Projektierungs- und Bewilligungsphase. Danach folgt der Bau des warmen Wärmeverbunds, welcher – bei optimalem Verlauf der Planungs-, Bewilligungs- und Bauarbeiten – voraussichtlich bis Ende 2023 dauern wird.
Fragen und Antworten Das heutige Wärmekollektiv beschert der Gemeinde Jahr für Jahr ein Defizit. Wie hoch ist dieses und wer deckt es?
In den letzten drei Jahren betrug das Defizit im Durchschnitt rund 130'000 Franken. Seit 2004 flossen insgesamt 1,56 Millionen Franken ins Wärmekollektiv. Das Defizit wird via Steuermittel von allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde getragen, also auch von jenen 80%, die nicht ans Wärmekollektiv angeschlossen sind.
Wer trägt die Schuld an diesem Defizit bzw. wo liegen dessen Gründe? Schuldzuweisungen helfen in der aktuellen Diskussion nicht weiter. Da in der Überbauungsordnung für gewisse Gemeindegebiete eine Anschlusspflicht gilt, können die Bewohner/innen dieser Gebiete nichts «dafür», nicht kostendeckende Wärme zu beziehen, zumal die Gemeinde die Konditionen festlegt. Fakt ist aber auch, dass der Wärmepreis, den die Bezüger/innen heute zahlen, viel zu tief ist. Das liegt daran, dass er seit 2005 reglementarisch fest an den Gaspreis gebunden ist. Dieser ist in den vergangenen Jahren – entgegen früherer Annahmen – kontinuierlich gesunken. Gleichzeitig sind die Ausgaben aufgrund des zunehmenden Unterhaltsaufwands des Wärmekollektivs angestiegen.
Ist der tiefere Wärmepreis aufgrund des ökologischen Mehrwerts des Wärmekollektivs nicht gerechtfertigt? Das Wärmekollektiv wurde in den 1980er-Jahren gebaut, um etwas gegen die schlechte Luftqualität in Bremgarten zu tun. Somit war es politisch auch gerechtfertigt, den Wärmepreis gegenüber den billigen Ölheizungen zu stützen. Heute ist das aber anders. In Bremgarten haben in den letzten Jahren viele Hausbesitzer auf erneuerbare Heizungen umgesattelt. Es ist schlicht unfair, wenn jemand, der eine Erdwärmesonde installiert hat, die relativ teure erneuerbare Energie liefert, ans Defizit des Wärmekollektivs zahlen muss.
Die Gemeindeversammlung hat einen Umbau des Wärmekollektivs in einen warmen Wärmeverbund beschlossen. Wieviel teurer wird das für die Wärmebezüger/innen? Beim Bau eines warmen Verbunds werden die Wärmekosten um rund 4.6 Rappen pro Kilowattstunde steigen. Das ergibt pro Haushalt 787 Franken zusätzliche Heizkosten pro Jahr oder durchschnittlich plus 65 Franken pro Monat. Dieser Preis enthält sämtliche Kosten für Amortisation, Wartung, Betrieb und Energie.
Ebenfalls beschlossen wurde die Auslagerung des warmen Wärmeverbunds an einen Contractor. Macht sich die Gemeinde damit nicht abhängig? Nein. Die Gemeinde wird mit dem Contractor einen Konzessionsvertrag abschliessen. Darin sind Rahmenbedingungen definiert – zu Preisgestaltung, Versorgungssicherheit, Haftungsfragen usw. Im überarbeiteten Wärmekollektivreglement, welches an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni ebenfalls angenommen wurde, sind die zu vereinbarenden Rahmenbedingungen aufgeführt. Die Gemeinde hat also einen grossen Handlungsspielraum und wird diesen selbstverständlich im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger ausschöpfen. Im Übrigen verfügt die Gemeinde schlicht nicht über die Geldmittel und das technische Personal, um einen derart grossen Wärmeverbund (kalt oder warm) selber zu finanzieren, zu bauen und zu betreiben.
Gemäss Gemeinderat steht für ein Contracting ewb im Vordergrund. Weshalb? ewb verfügt über grosse Erfahrung beim Bau und Betrieb von Wärmeverbünden. Das Unternehmen betreibt bereits das heutige Wärmekollektiv und kennt die Verhältnisse vor Ort deshalb bestens. Es liefert zudem den Dampf von der Energiezentrale Forsthaus an die ARA und ist der regionale Gasversorger. Ein anderer Konzessionär müsste somit seinerseits Dampf und Gas bei ewb einkaufen. Das macht wenig Sinn.
Verschiedene Bürgerinnen und Bürger möchten künftig an einen warmen Verbund anschliessen. Wie gross ist das Ausbau- und Erweiterungspotenzial? Das Wärmepotenzial des Abwassers der ARA Region Bern wird mit dem warmen Verbund nur zu etwa 10% genutzt. Das Erweiterungspotenzial ist (theoretisch) also sehr gross, wird aber durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen begrenzt: Es braucht eine entsprechende Wärmedichte (MWh/a und Hektar), damit die Investitionen mit einem bezahlbaren Wärmepreis amortisiert werden können. Es wird Aufgabe des Contractors sein, das konkrete Ausbauvolumen zu berechnen und mit den anschlusswilligen Eigentümern bzw. Siedlungen Anschlusskonditionen zu verhandeln.
Haben Sie eine Frage zum Wärmekollektiv? Schicken Sie uns ein E-Mail an gemeinderat@3047.ch
Ablesung Der Wasserverbrauch aller Liegenschaften, welche an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, muss einmal jährlich mittels Kontrollkarte abgelesen werden.
Die entsprechenden Liegenschaftsbesitzer und Verwaltungen werden aufgefordert, die Ablesungen gemäss den auf der Karte aufgeführten Angaben vorzunehmen und die Rücksendefrist einzuhalten. Kontrollablesungen bleiben vorbehalten. Die Ablesekarte wird jeweils Anfang bis Mitte Oktober versendet. Die Rücksendung hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Bei Fragen oder Unklarheiten ist der Fachbereich Bau und Betriebe zu kontaktieren.
Erneuerung Wasserzähler Um eine zuverlässige Funktion der Wasserzähler aufrecht zu erhalten, wird ca. alle 10 Jahre eine Auswechslung vorgenommen. Die Arbeiten sind kostenlos. Die notwendigen Arbeiten werden durch die Firma ALZ Installationen AG, Zollikofen, ausgeführt. Die entsprechenden Mitarbeiter können sich auf Verlangen als Gemeindebeauftragte ausweisen. Den genauen Termin wird die ausführende Firma direkt mit den Bewohnern der Gebäude vereinbaren. Für ergänzende Auskünfte steht der Fachbereich Bau und Betriebe gerne zur Verfügung.
Brunnenmeister Bei Störungen und Schäden in der Wasserversorgung bitte die Pikettstelle informieren:
Kommission für Natur und Landschaft Die Fachkommission für Natur und Landschaft (KNL) erarbeitet und entwickelt die strategische Grünplanung zuhanden des Gemeinderates. Weiter berät sie den Gemeinderat und die Gemeindebehörden in Fragen, die Natur, Landschaft und Biodiversitätsförderung betreffen. Sie hat eine Biodiversitätsstrategie für die Gemeinde Bremgarten erarbeitet, die vom Gemeinderat ab dem 1.1.2023 in Kraft gesetzt wurde.
Die KNL erarbeitet ausserdem Massnahmen und initiiert Projekte, mit welchen die strategische Grünplanung und die Biodiversitätsstrategie konkretisiert und umgesetzt werden können. Jährlich organisiert sie beispielsweise das „Gmeinwärch“, einen Freiwilligeneinsatz von Bürgerinnen und Bürgern. Die KNL entstand aus der GNL (Gruppe Natur und Landschaft) und wurde vom Gemeinderat auf den 1.1.2023 zur Fachkommission ernannt.
Die KNL arbeitet eng mit der Planungskommission zusammen. Die Anträge der KNL an den Gemeinderat werden daher auch in der Planungskommission besprochen und mit deren Empfehlung an den Gemeinderat weitergeleitet.
Mitglieder: 6 – 8, von Amtes wegen ist der/die Gemeinderat/Gemeinderätin Ressort Hochbau, Planung und Verkehr Mitglied. Die Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt.
Naturschutzgebiet Hoger Bedeutung Der Südhang am Hoger stellt den wertvollsten Trockenstandort in der Region Bern dar. Trockenwiesen sind durch ihren Blumenreichtum, durch die Vielzahl an Schmetterlingen und anderen Insekten leicht von den „übrigen" Wiesen zu unterscheiden.
Geschichte der Unterschutzstellung Bereits 1980 stand für die Gemeinde fest, dass die Bautätigkeit auf die Ebene beschränkt werden und der naturschützerisch wertvolle Trockenhang am Hoger frei bleiben sollte. 1985 lagen die Resultate der Kartierung der Trockenstandorte im Kanton Bern vor. Diese stuften den Hang in Bremgarten als kantonal bedeutungsvollen Trockenstandort ein. Im selben Jahr ergriff die Gemeinde erste Verhandlungen für die Unterschutzstellung. Der oberste Teil des Hanges wurde 1987 von der Gemeinde erworben. Durch den Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen mit den zwei Pächtern konnte 1988 die fachgerechte Pflege sichergestellt werden. 1989 wurde das Gebiet als kantonales Naturschutzgebiet aufgenommen.
Naturschutzvorschriften und Verhaltensregeln Naturschutzgebiete gehören in erster Linie der Natur - wir Menschen sind nur auf Besuch. Trittschäden würden den Trockenstandort schnell stark beeinträchtigen. Deshalb wurde während der Hauptvegetationszeit (25. März - 01. September) ein Betretungsverbot erlassen. Dank der verschiedenen Wege durch das Gebiet kann man den Trockenstandort aber auch in dieser Zeit besuchen und sich an der bunten Pracht der Blumen und Schmetterlinge erfreuen.
Weitere Infos Weitere Infos zu Fauna und Flora des Naturschutzgebiets Hoger sind in einer Broschüre festgehalten, die das Naturinspektorat des Kantons Bern herausgegeben hat.
Die Broschüre kann beim Fachbereich Bau und Betriebe unter 031 306 64 60 kostenlos angefordert werden. Kantonaler Naturschutzaufseher: H. Garo, 3250 Lyss, 032 384 76 15, 079 222 40 37.
Unterhalt Reckweg Das Ufergehölz trägt zum Schutze des Ufers bei. Es dürfen nicht ohne weiteres störende Äste abgesägt werden.
Damit die Wohnqualität der angrenzenden Liegenschaften nicht zu stark beeinträchtigt wird, hat die GNL einen Pflegeplan für den Unterhalt erarbeitet. Das Aareufer ist in Unterhaltsabschnitte aufgeteilt. Diese Abschnitte werden alle 3-5 Jahre kontrolliert und wenn nötig werden Massnahmen eingeleitet. Die Pflegemassnahmen werden durch das Bauamt ausgeführt.
Die Anstösser werden gebeten, selber keine Rückschnitte oder Abholzungen vorzunehmen. Sollten störende Äste zurückgeschnitten werden, ist der Fachbereich Bau und Betriebe zu informieren, 031 306 64 60. Abfälle jeglicher Art, insbesondere Rasenschnitt und Gartenabfälle, dürfen nicht am Aareufer abgelagert werden. Die Missachtung dieser Vorschrift wird zur Anzeige gebracht.
Nutzung öffentliche Flächen NöF Der Gemeinderat hat Anfang November 2015 ein Konzept zur Förderung der Partizipation der Bevölkerung im öffentlichen Raum verabschiedet.
Dieses bezweckt die breite Nutzung von einzelnen öffentlichen Flächen durch die Bürgerinnen und Bürger und dadurch die Belebung des öffentlichen Raumes. Die zur öffentlichen Nutzung freigegebenen Flächen sind in einem Anhang 1 zum Konzept dargestellt.
Für jede Nutzung der einzelnen Flächen wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Der Inhalt der Vereinbarung richtet sich nach Anhang 2 zum Konzept.
Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern Mit dem Unterhalt eines Gartens oder einer Grünzone tragen Sie zum erfreulichen Dorfbild der Gemeinde Bremgarten bei. Besonders an exponierten Stellen, wie z.B. Strassenkreuzungen oder Fusswegen muss jedoch auf Drittpersonen Rücksicht genommen werden, betreffend Übersicht, Passierbarkeit, Unfall- bzw. Sturzgefahr etc. Unsere Gemeindewegmeister sind deshalb bemüht, entsprechende Beeinträchtigungen - falls möglich - persönlich vor Ort oder über den Fachbereich Bau und Betriebe dem Grundeigentümer mitzuteilen.
Damit unschöne Rückschneideaktionen im Sommer möglichst vermieden werden können, bitten wir Sie, entsprechende Massnahmen bis spätestens 31. Mai vorzunehmen. Gestützt auf das Strassengesetz (SG) sind über und längs öffentlicher Strassen, Fuss- und Radwege folgende Freiräume vorgeschrieben:
SG Art. 83: Das Strassengebiet ist über Fuss- und Radwegen bis auf eine Höhe von 2,50 m, über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,50 m und falls die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird bis auf Lampenhöhe von überhängenden Ästen freizuhalten. Die lichte Breite ist auf 0,5 Meter zu gewährleisten.
Nutzen Sie die Zeit vor Sommerbeginn um Pflanzen zurückzuschneiden. Anschliessend müssten die genannten Arbeiten durch die Gemeindewegmeister zu Ihren Lasten ausgeführt werden (Ersatzvornahme). Verrechnet wird die Arbeitszeit für Schneide-, Transport- und Häckseldienste. Das Astwerk kann mit der Grünabfuhr (im Container oder als Einzelgebinde) abgegeben werden.
Regionales Führungsorgan RFO Bern plus Per 1. Januar 2011 haben sich die Gemeinden Bern, Bremgarten bei Bern und Frauenkappelen vertraglich zum Regionalen Führungsorgan RFO Bern plus zusammengeschlossen. Dies bedeutet, dass die drei Gemeinden künftig bei Katastrophen und Notlagen zusammenarbeiten - und dies unabhängig vom Ereignisort. Ist also beispielsweise Bremgarten von einem schweren Sturm betroffen und kommt das Regionale Führungsorgan zum Einsatz, so werden Vertreterinnen und Vertreter aller drei Gemeinden vor Ort Unterstützung leisten.
Die Gemeinden wollen mit der interkommunalen Zusammenarbeit ihre Anstrengungen im Bereich der Prävention und des Managements von Katastrophen verstärken. Durch die gemeinsame Führungsorganisation können Synergien genutzt und die vorhandenen Ressourcen effizient eingesetzt werden.
Die verstärkte Zusammenarbeit ist sowohl aus sicherheitsverbessernden wie auch wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Dies umso mehr, als die Siedlungen der drei Gemeinden heute eng miteinander verbunden sind und sich gerade Naturereignisse, wie beispielsweise ein Hochwasser, nicht an Gemeindegrenzen halten.
Der rollend, den wirklichen Gegebenheiten angepasste Finanzplan, ist ein wichtiges Führungsmittel für den Gemeinderat. Das Ergebnis gibt einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung der Erfolgsrechnung, der Investitionstätigkeit, der Schuldenentwicklung und der Bilanz. Dazu vermittelt er die Tragbarkeit für die Gemeindefinanzen und die Auswirkung der Investitionstätigkeit. Er wird für die Dauer von 5 Jahren abgefasst und ist unverbindlich.
Die Gemeinderechnung ist der Rechenschaftsbericht des Gemeinderates an den Souverän. Darin werden die effektiven Aufwendungen und Erträge den budgetierten Posten gegenübergestellt. Die Jahresrechnung wird der Gemeindeversammlung in der Regel im Frühsommer (Mai/Juni) zur Kenntnis gebracht.
Gemäss Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) vom 09. Juni 2010 müssen alle Gebäude im Kanton Bern bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) gegen Feuer-, Elementar- sowie mit begrenzter Deckung gegen Erdbeben-, Terror- und Unruheschäden versichert sein.
Die Gemeinden haben darüber zu wachen, dass alle versicherungspflichtigen Gebäude und Bauvorhaben in der Gemeinde versichert sind.
Die Anmeldung für die obligatorische Gebäudeversicherung hat direkt bei der GVB zu erfolgen.
Der Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde hat innert 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle zu erfolgen. Mitzubringen resp. zu senden ist der Ausländerausweis, damit die Änderung der Adresse vorgenommen werden kann.
Kulturkonzept und Richtlinien Der Gemeinderat hat im Jahr 2008 ein Kulturkonzept sowie Richtlinien für dessen Umsetzung beschlossen und diese per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Das Kulturkonzept basiert auf dem Leitbild der Gemeinde Bremgarten zur nachhaltigen Entwicklung. Die Richtlinien legen fest, wann Beiträge zur Förderung, Unterstützung und Vermittlung des kulturellen Schaffens ausgerichtet werden können. Mindestens 1 x pro Legislatur wird ein Kulturpreis ausgerichtet.
Konzerte des Singkreis Der Singkreis Bremgarten, der sich der Musik und dem Gesang verschrieben hat, führt jeweils Ende November ein Adventskonzert durch. Dieses wird in der reformierten Kirche oder im Kirchgemeindehaus in Bremgarten veranstaltet.
Weiter führt der Singkreis jeweils im Mai oder Juni ein Sommerkonzert durch. Die Anlässe werden im Veranstaltungskalender publiziert.
Basar Der Basar des Frauenvereins Bremgarten im November erfreut sich grosser Beliebtheit bei Jung und Alt. Neben Kasperlitheater und Glücksfischen für die Kleinen gibt es verschiedene Bastel- und Handarbeiten zu kaufen. Bei Kaffee und Kuchen bzw. Hamme und Züpfe lässt man es sich wohl ergehen.
Pro Bremgarten Unter dem Patronat des Kulturvereins „Pro Bremgarten" welcher mit seinen rund 500 Mitgliedern der grösste Verein unserer Gemeinde ist, finden jeweils übers Jahr verteilt, viele verschiedene Anlässe statt, z.B. musikalische Darbietungen, Lesungen, Einsätze zur Pflege der Gemeinde und vieles mehr. Pro Bremgarten
Puce Der bekannte, durch die Pfadi Inka Bremgarten organisierte Antiquitätenmarkt findet jeweils am 3. Wochenende im Juni statt. Zahlreiche Aussteller bieten ihre antiken Waren zum Verkauf an. Umrahmt wird der Puce mit verschiedenen Verpflegungsständen, welche durch die Parteien und Vereine von Bremgarten betreut werden und für das kulinarische Wohl der Bevölkerung sorgen. Die Brocante ist ein Höhepunkt im Vereinsleben der Gemeinde und Anziehungspunkt für viele auswärtige Besucher. Der nächste Puce findet am 21.+22. Juni 2025 statt.
Städtische Kulturangebote Die Bevölkerung der Gemeinde ist kulturell stark nach Bern ausgerichtet. Gerade in diesem Bereich bietet die Stadt Bern ein immens grosses Angebot.
Die Gemeinde richtet im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes Beiträge an folgende Institutionen aus:
• Stadttheater Bern • Berner Symphonie-Orchester • Bernisches Historisches Museum • Kunstmuseum Bern • Paul Klee-Zentrum
Viele andere Veranstaltungen, Museen und Theater stehen ebenfalls für ein Schnuppern zur Verfügung. Bremgarten beteiligt sich an der KulturLegi! Sport, Bildung und Kultur – bis zu 70% günstiger! Von Sportanlässen über Kinos bis hin zu Sprachschulen, Museen oder Zeitungsabos: Mit der KulturLegi erhalten Menschen mit schmalem Budget ermässigten Zugang zu Sport-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen.
Der Kanton hat Ende 2021 die Schaffung von Notfalltreffpunkten initiiert. Diese werden eingerichtet, wenn die Gemeinde in einer Katastrophe oder Notlage steckt. Am Notfalltreffpunkt erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen zur Situation und können Hilfe anfordern bzw. anbieten. Der Notfalltreffpunkt dient im entsprechenden Fall als Informations- und Kommunikationsdrehscheibe.
Der Notfalltreffpunkt für Bremgarten befindet sich im Gemeindezentrum an der Johanniterstrasse 24.
Notfalltreffpunkte sind mit Notstromaggregaten ausgerüstet. So wäre zum Beispiel bei einem generellen Stromausfall in der Gemeinde vom Notfalltreffpunkt aus die Alarmierung der Blaulichtorganisationen möglich.
Da unsere Gemeinde im Bereich Feuerwehr, Zivilschutz und Regionale Führungsorganisation der Stadt Bern und der Gemeinde Frauenkappelen zusammenarbeitet, verweisen wir für weiterführende Informationen auf die Webseite des Kantons Bern.
AHV-Beiträge als Selbstständigerwerbende Als sozialversicherungsrechtlich selbstständigerwerbend gelten Frauen und Männer, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen. Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbstständigerwerbend ist, beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall für die jeweilige Tätigkeit. Es kann durchaus sein, dass die gleiche Person für eine andere Tätigkeit als unselbstständigerwerbend beurteilt wird. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
AHV-Beiträge als Arbeitnehmer/in Alle erwerbstätigen Personen müssen von ihrem Lohn AHV-Beiträge entrichten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen je die Hälfte. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach zurückgelegtem 17. Altersjahr und endet mit dem ordentlichen Rentenalter. AHV-Rentner/innen bezahlen nach Abzug des Freibetrages ebenfalls AHV-Beiträge. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
AHV-Beiträge als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber ANOBAG Arbeitnehmer/innen mit einem ausländischen Arbeitgeber, der nicht in der schweizerischen AHV erfasst ist, bezahlen die AHV-Beiträge als ANOBAG. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
AHV-Beiträge als Arbeitgeber Jeder Arbeitgeber hat sich einer Ausgleichskasse anzuschliessen und Beiträge zu entrichten. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Mobil – auch im Alter, bei Krankheit oder Behinderung Der Rotkreuz-Fahrdienst steht älteren, beeinträchtigten oder kranken Menschen zur Verfügung, die nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen und für die im Verwandten- oder Bekanntenkreis keine Transportmöglichkeit besteht.
Alle Angebote finden sie auf der Homepage Fahrdienst-Rotkreuz Mittelland
Fahrdienst Fahrten mit behindertentüchtigem Auto zum Mittagessen ins Altersheim, zum Arzt, zur Therapie usw.
Nähere Auskünfte erhalten Sie auf der Homepage vom Alterszentrum Bremgarten bei Bern oder beim Sekretariat des Alterszentrums von Montag bis Freitag während den Bürozeiten: 031 300 51 10nfltrszntrm3047ch
Baubewilligungsverfahren Seit dem 1. März 2022 können Baugesuche nur noch elektronisch über eBau eingereicht werden. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren müssen in eBau ausgefüllt werden (benötigt ein BE-Login), die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen müssen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt werden. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) ist bei der Gemeinde das Baugesuch zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen, inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen, in zweifacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Die Gesuchsformulare auf der Homepage des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR), welche bisher online ausgefüllt, zwischengespeichert und ausgedruckt werden konnten, sind nicht mehr zu benutzen. Sie bleiben jedoch bis auf Weiteres noch aufgeschaltet, da Projektänderungen oder nachträgliche Ausnahmegesuche zu hängigen Baugesuchen in Papierform nicht in elektronischer Form eingegeben werden müssen. Neue Baugesuche auf den alten Formularen können nicht mehr entgegengenommen werden.
Öffentliche Auflage Für die öffentliche Auflage des Baugesuchs sind die Unterlagen während der Einsprachefrist in physischer und neu auch in elektronischer Form aufzulegen. Damit ist die Einsichtnahme in die Unterlagen sowohl vor Ort auf der Gemeindeverwaltung als auch elektronisch möglich. Die elektronische Einsichtnahme erfolgt ebenfalls über eBau, weshalb auch hierfür ein BE-Login benötigt wird.
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